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Nichtionisierende Strahlung: Angemessener Strahlenschutz

Nichtionisierender Strahlung sind wir täglich ausgesetzt, sei es durch Sonnenlicht oder elektromagnetische Felder. Bei zahlreichen beruflichen Anwendungen ist jedoch ein Strahlenschutz notwendig. Hier finden Sie die gesetzlichen Vorschriften und Schutzmassnahmen für einen sicheren Umgang.

Inhalt

Kurz und bündig

Sichtbares Licht (VIS), Infrarot (IR), Mikrowellen, Mobilfunk- und Radiowellen sind Formen von nichtionisierender Strahlung. Auch UV-Strahlung gehört dazu, weil ihre Energie weniger als 5 Kiloelektronenvolt beträgt.

Nichtionisierende Strahlung ist meistens ungefährlich, doch in bestimmten Fällen ist Vorsicht geboten. Beispiele dafür sind:

  • Laser
  • Geräte, die starkes, sichtbares Licht (VIS) ausstrahlen
  • Geräte mit hoher infraroter oder ultravioletter Strahlung
  • Instandhaltung von Anlagen mit UV-Quellen (dies gilt insbesondere dann, wenn nicht damit gerechnet wird)

Beachten Sie in solchen Fällen die Sicherheitshinweise der Hersteller, ergreifen Sie die nötigen Schutzmassnahmen und ziehen Sie wenn nötig Spezialisten zur Gefährdungsbeurteilung bei.

Die verschiedenen Gefahrenquellen der nichtionisierenden Strahlung

Beim Umgang mit nichtionisierender Strahlung müssen Sie die gesundheitlichen Risiken abschätzen, konkret: Beurteilen Sie die Intensität und die Art der Quelle.

Diese Art von Strahlung kann Ihre Augen und Haut schädigen. Führen Sie bei folgenden Strahlenquellen eine Gefährdungsermittlung durch:

  • Laser der Klassen 1M bis 4 sowie 3B
  • starke UV-Bestrahlung
  • Infrarot ab 200 °C
  • sichtbares Licht mit sehr heller Strahlenquelle
  • elektromagnetische Felder bis 300 GHz

Die Grenzwerte finden Sie in den Kapiteln 3.2 und 3.5 der Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz». Im öffentlichen und privaten Bereich ist die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) massgebend.

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