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Sichere Anwendung von Laserschweissgeräten oder Laserreinigungsgeräten

Mit Laserschweissgeräten können Sie präzise Schweissnähte erzeugen, mit Laserreinigungsanlagen Oberflächen reinigen. Die Geräte erzeugen einen hochenergetischen Laserstrahl der Klasse 4. Dieser kann Haut und Augen gefährden. Daher braucht es spezielle Anforderungen für die Anwendung.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Der erzeugte Laser ist ein unsichtbarer, hochenergetischer Laser der Klasse 4.
      • Der Laser kann Augen und Haut verletzen.
      • Eine für den Laserschutz beauftragte Person sorgt für die sichere Anwendung und Instruktion.
      • Richten Sie einen Laserüberwachungsbereich ein und tragen Sie die PSA bei der Anwendung.
      • Für Inverkehrbringer gelten besondere Anforderungen.

      Laserschweissgeräte - was es zu beachten gibt

      Anwender und Inverkehrbringer von handgehaltenen Laseranlagen sind sich oft nicht bewusst, dass Laser bezüglich Sicherheit nicht mit anderen Arbeitsmitteln vergleichbar sind. 
      Handgehaltene Laseranlagen zum Schweissen oder Reinigen haben bis zu mehreren tausend Watt Leistung. Es handelt sich also immer um Laser der Klasse 4. Das ist die höchste Laserklasse. Direkte Bestrahlung wie auch Reflexionen gefährden Auge und Haut in hohem Masse. Zudem ist die Laserstrahlung oft im nicht sichtbaren Bereich. Damit ist der Laser besonders gefährlich.

      Handgehaltenes Laserschweissen

      Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte für den sicheren Betrieb von handgehaltenen Laseranlagen zusammengefasst.

      Anforderungen an Betreiber von Laserschweissgeräten/Laserreinigungsanlagen

      Benennen Sie eine für den Laserschutz zuständige Person (Laserschutzbeauftragte/-r)

      Der Betrieb benennt eine Person für den Laserschutz sorgt für deren Ausbildung. Die Person verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wie sie sich diese Kenntnisse aneignet, ist nicht gesetzlich festgelegt. Ausserdem muss sie ein schriftliches Sicherheitskonzept erstellen und die Mitarbeitenden periodisch instruieren.

      Richten Sie einen Laserüberwachungsbereich ein

      Der Laser darf nur in einem geschlossenen und gekennzeichneten Laserüberwachungsbereich mit Laserschutzwänden mit einem überwachten Zugang betrieben werden. Die Türöffnung muss dabei mit dem Sicherheitssystem der Laseranlage gekoppelt werden. Der Betriebszustand des Lasers muss ausserhalb wie auch innerhalb des Laserüberwachungsbereiches ersichtlich sein.

      Sorgen Sie für eine Schadstoffabsaugung

      Rüsten Sie die Laseranlage mit einer wirkungsvollen Schadstoffabsaugung aus. Die Anforderungen sind der Broschüre «Schweissen und Schneiden – effektiver Gesundheitsschutz» zusammengefasst.

      Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      Im Laserüberwachungsbereich muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden, welche Haut und Augen vor der Laserstrahlung schützt. Dies sind Laserschutzhelm, Laserschutzhandschuhe und Bekleidung. Die PSA muss zertifiziert und entsprechend dem Laser dimensioniert werden. Die Mitarbeitenden sind im Umgang mit der PSA zu schulen.

      Bereiten Sie den mobilen Einsatz vor

      Wird die Laseranlage ausserhalb des eigenen Betriebsareals eingesetzt, muss der Laserbereich mit mobilen Laserschutzwänden oder Laserschutzvorhängen abgeschirmt und mit der Sicherheitssteuerung des Lasers verbunden sein.

      Zusätzliche Informationen bezüglich Lasersicherheit finden Sie unter «Achtung, Laserstrahl! Sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen» oder in der Norm SN EN 60825-1:2014.

      Spezifische Anforderungen an das Gerät und die Inverkehrbringer

       

      Neben diversen allgemeinen Auflagen an Laser oder Maschinen sind insbesondere folgende spezische technische Anforderungen an das Gerät sicherzustellen:

      Unbeabsichtigte Ausbreitung verhindern

      Es muss eine technische Einrichtung vorhanden sein, die im bestimmungsgemässen Betrieb und im Fehlerfall die unbeabsichtigte Ausbreitung der Laserstrahlung über die Prozesszone (bestimmungsgemässer Abstand vom Laser zum Werkstück gemäss Betriebsanleitung) hinaus verhindert. Dies ist beispielsweise eine berührungslose Abstandskontrolle oder eine Kontaktüberwachung zwischen Laserpistole und Werkstück. Diese technische Einrichtung darf nicht auf einfache Weise umgangen werden können.

      Hauptschalter

      Die Laseranlage muss mit einem schlüsselbetätigten Hauptschalter ausgestattet sein.

      Auslöseschutz

      Der Auslöseknopf der Laserpistole darf nicht unbeabsichtigt betätigt werden können.

      Überwachungsschalter für den Laserschutzbereich

      Die Laseranlage muss mit einem Überwachungsschalter für den Laserschutzbereich ausgerüstet sein, der nicht einfach überbrückbar ist.

      Bedienung und Bedienungsanleitung

      Die Bedienung und die Bedienungsanleitung der Anlage muss in einer regionalen Landesprache verfasst werden.

      Obligatorisch sind Hinweise zur bestimmungsgemässen sicheren Verwendung, Wartung und Instandhaltung.

      Zudem braucht es technische Angaben zum Laser (Leistung, Wellenlänge, Strahlparameter, Betriebsart) und zum Sicherheitsabstand (NOHD = nominal ocular hazard distance).

      Konformitätserklärung

      Inverkehrbringer brauchen eine gültige Konformitätserklärung des Herstellers.

      Downloads und Bestellungen

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