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Schalteinrichtungen in Maschinensteuerungen: Tippsteuerung

Interessierte finden hier die notwendigen Informationen zu Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung, sprich Tippsteuerungen. Informieren Sie sich über deren Schutzfunktion, Einbau und Wirkungsweise.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Gewisse Maschinen führen Bewegungen aus, die gefährlich sind. Das erfordert eine Befehlseinrichtung mit selbstständiger Rückstellung, z. B. eine Tippsteuerung. Dadurch wird die Verantwortung auf die Bedienperson übertragen.

      Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

      • Der Zweck der Tippsteuerung ist eine permanente Überwachung der Gefahrenzone respektive der Maschine. Stellt sich eine gefährliche Situation ein, muss die Bedienperson die Maschine stillsetzen.
      • Die Maschine führt nur dann eine Bewegung aus, wenn die Bedienperson die entsprechende Taste gedrückt hält. Mit anderen Worten: Es ist eine ständige Betätigung notwendig.
      • Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass ein Not-Halt-Bediengerät in der Nähe installiert ist.

      Diese Seite ersetzt das Factsheet 33066/6.

      Beispiel einer Tippsteuerung

      Ein Bedienelement verfügt über zwei Tippschalter: Einen mit einem Pfeil nach links und einen mit einem Pfeil nach rechts.

      Das Betätigen der Tippsteuerung setzt die Bewegung der Maschine in Gang. Sobald die Bedienperson das Betätigungselement loslässt, stoppt die Bewegung der Maschine. Der Bediener oder die Bedienerin ist verantwortlich gegenüber Dritten (keine Personen im Gefahrenbereich).

      Tippsteuerung nur mit Not-Halt-Funktion

      Tippsteuerungen sind dann notwendig, wenn die gefährliche Bewegung eine permanente Überwachung erfordert. Wenn Sie eine Tippsteuerung entwerfen, so sind Sie als Planer oder Planerin verpflichtet, auch eine Not-Halt-Einrichtung einzubauen. Befinden Sie sich in der Rolle des Betreibers oder der Betreiberin, dann prüfen Sie, ob bei allen Tippsteuerungen in Ihrem Betrieb Not-Halt-Funktionen installiert sind.

      Schutzfunktion

      Als Bedienpersonen sind Ihre Mitarbeitenden dazu verpflichtet, den Gefahrenbereich permanent zu überwachen und bei drohender Gefahr die Maschine oder Anlage stillzusetzen. Stellen Sie sicher, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Not-Halt-Einrichtung befindet. Der Zweck der Tippsteuerung ist, die Sicherheit durch Übertragen der Verantwortung an die Bedienperson zu erhöhen.

      Wirkungsweise

      Durch das Loslassen des Tasters der Tippsteuerung oder durch Betätigen der Not-Halt-Einrichtung im Fehlerfall wird die Bewegung der Maschine oder Anlage stillgesetzt.

      Richtlinien und Normen

      • 2006/42/EG Maschinenrichtlinie
      • SN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
      • SN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobewertung und Risikominderung

      Kontakt für weitere Informationen

      Sollten Sie Fragen zum Thema Tippsteuerung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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