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3. Juli 2023 | von Esther Galliker

Unfall oder Krankheit?

Je nachdem, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, übernimmt die Unfallversicherung oder die Krankenkasse die Kosten. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Unfall und einer Krankheit?

Inhalt

      Der Unfallbegriff ist per Gesetz definiert. Fehlt einer der vorgegebenen Faktoren, wird ein Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft. Mehr dazu in diesem Video.

      Unfall/Krankheit - Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Unfallversicherung

      Definition von Unfall

      Ein Unfall ist per rechtlicher Definition eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Fehlt einer dieser Aspekte, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft.

      Beispiele für Unfälle

      Typische Beispiele von Unfällen sind Folgende:

      Stolpern auf Treppe mit Meniskusriss

      Der sportliche Simon trägt beim Umzug eine Kiste in den zweiten Stock und stolpert unverhofft über den untersten Treppenabsatz. Dabei reisst er sich den Meniskus. Das ist ein Unfall, da sich Simon plötzlich durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor (Kiste + Treppenabsatz) eine Verletzung zugezogen hat.

      Schnitt in den Daumen

      Sophie arbeitet auf dem Bau und schneidet sich mit der Stichsäge in den Daumen. Das ist ein Unfall, da sich Sophie plötzlich mit der Stichsäge geschnitten hat.

      Insektenstich oder Zeckenbiss

      Johann greift bei der Gartenarbeit aus Versehen in ein Bienennest und wird von den wütenden Bienen zünftig ins Gesicht gestochen. Da sein Auge zuschwillt, fällt er bei der Arbeit ein paar Tage aus. Insektenstiche sowie auch Zeckenbisse gelten als Unfälle.

      Beispiele für «kein Unfall»

      Es gibt auch Fälle, die den oben beschriebenen sehr ähnlich sind, die aber nicht als Unfälle gelten, weil einer der nötigen Aspekte aus der Unfalldefinition fehlt.

      Ob ein gemeldetes Ereignis einen Unfall darstellt, wird von der Suva immer geprüft. Dabei halten wir uns an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die entsprechenden Verordnungen.

      Folgende Fälle zeigen Beispiele, die nicht als Unfälle gelten. Diese Fälle werden von der Krankenkasse bezahlt:

      Ohrenpfeifen nach Konzert

      Kathrin leidet seit dem Besuch eines Rockkonzerts unter einem extremen Pfeifen in den Ohren. Für den negativen Entscheid der Unfallversicherung ist hier der fehlende Faktor «Plötzlichkeit» verantwortlich, denn Kathrin war der lauten Musik über längere Zeitausgesetzt. Anders sieht es z.B. aus, wenn Leo einen Tinnitus erleidet, weil er vor der Abfahrt seines Zuges sehr nahe beim Zugführer steht und dieser mit der lauten Trillerpfeife in sein Ohr pfeift.

      «Hexenschuss» beim Heben einer Kiste

      Im Beispiel von Ernesto, der auf der Baustelle eine schwere Kiste hebt und dem es plötzlich in den Rücken schiesst, fehlt wiederum der ungewöhnliche äussere Faktor. Das Heben von schweren Kisten gehört zu den normalen Tätigkeiten eines Bauarbeiters. Würde er hingegen auf dem nassen Boden ausrutschen und stürzen, wäre das ein ungewöhnlicher äusserer Faktor, der zum Unfall führte und die Unfallversicherung würde bezahlen.

      Absichtliches Ritzen der Haut

      Ein Beispiel für absichtliche Körperschädigung liegt im Fall von Nadia vor, die sich mit einem spitzen Gegenstand die Haut ritzt. Verletzt man sich selbst absichtlich, ist das kein Unfall und muss von der Krankenkasse bezahlt werden. Dies im Gegensatz zu einem unabsichtlichen Schnitt in den Finger beim Kochen oder Blumenschneiden.

      Zahnschaden nach Verspeisen eines 3-Königs-Kuchen

      Thomas beisst auf den König im Dreikönigskuchen und ein Stück seines Zahnes bricht heraus. Dies ist ebenfalls kein Unfall per Definition. Es ist klar, dass sich im Dreikönigskuchen ein Fremdkörper befindet. Somit ist das nichts Ungewöhnliches und man sollte beim Kauen entsprechend vorsichtig sein. Beisst man hingegen bei einer gekauften Kirschtorte auf einen Kirschstein, dann gilt dies als Unfall. Mit einem Kirschstein in der Torte muss man nicht rechnen.

      Unterschied zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung

      Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Unfällen, im Gesetz aufgeführten Körperschädigungen und Berufskrankheiten. Wird ein Fall von der Unfallversicherung übernommen, begleicht diese die unfallbedingten Kosten direkt und ohne Kostenbeteiligung der versicherten Person. Personen, die bei der Suva versichert sind, werden zudem in der Rehabilitation und Wiedereingliederung unterstützt.

      Bei der Krankenkasse hingegen muss die geschädigte Person in aller Regel die Kosten vorfinanzieren. Je nach gewählter Franchise und dem Selbstbehalt bei Leistungen entstehen für die betroffene Person zusätzliche Kosten.

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