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Daniel Sauter
25.09.2026

Ausschreibung Forschungsprojekt Suva

Unfallfolgen nach Rückenkontusion ohne objektivierbare strukturelle Verletzungen (ausgenommen kraniozervikale Beschleunigungstraumata)

Dieser Artikel ist auch als PDF-Download verfügbar.

 

Inhalt

Autorenschaft

Daniel Sauter, Suva Versicherungsmedizin
Hannjörg Koch, Suva Versicherungsmedizin

Ausgangslage

Die Suva-Medizin setzt sich für wissenschaftliche Projekte auf den Gebieten der Arbeits-, Versicherungs- sowie der Rehabilitationsmedizin ein. Sie unterstützt die Bearbeitung von Forschungsfragen mit einem Bezug zum schweizerischen Sozialversicherungssystem, speziell zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).  

Ziel des Auftrags

Alle in der Schweiz beschäftigten Personen sind gemäss Bundesgesetz über die Unfall­versicherung (UVG) obligatorisch bei einer Unfallversicherung versichert. Nach Eintritt eines versicherten Ereignisses werden Versicherungsleistungen ausgerichtet, solange Unfallfolgen vorliegen. 

Bei persistierenden Rückenbeschwerden nach Unfallereignissen ohne objektivierbar strukturelle Verletzungen ist die Dauer der Zuständigkeit des Unfallversicherers wesentlich durch die Rechtsprechung bestimmt. So hielt das Bundesgericht im Urteil U 354/2004 vom 11. April 2005, Erw. 2.2 fest, dass «nach derzeitigem medizinischen Wissensstand der Status quo sine bei posttraumatischen Lumbalgien und Lumboischialgien nach drei bis vier Monaten erwartet werden kann» und «es einer medizinischen Erfahrungstatsache entspricht, dass eine traumatische Verschlimmerung solcher [gemeint sind klinisch stumme, degenerative] Erkrankungen in der Regel nach sechs bis neun Monaten, spätestens aber nach einem Jahr abgeschlossen ist». 

Das Ziel des ausgeschriebenen Mandats ist eine aktuelle Darstellung der wissenschaftlichen Literatur. Nicht einzubeziehen sind kraniozervikale Beschleunigungstraumata.  

Zu beantwortende Fragestellung

  • Über welchen Zeitraum ist nach Unfallereignissen, welche Rückenschmerzen auslösen können (z. B. Kontusionen, Distorsionen etc.), ohne objektivierbare (strukturelle, untersucherunabhängige, apparativ nachweisbare) Verletzungen evidenzbasiert von Unfallfolgen auszugehen? 

Anforderungen an die Antragstellenden

  • Nachweis einer wissenschaftlichen Qualifikation. Dies erfolgt üblicherweise durch die Promotion. Begründete Ausnahmen sind möglich. 
  • Nachweisbare Erfahrung in der medizinischen Literaturrecherche (z. B. Medizinstudium, Gesundheitswissenschaften, Medical Writing). 
  • Fundiertes Verständnis von klinischen Studienstrukturen und Evidenzklassen. 

Zeitplan und Kostendach

Frist zur Eingabe von Forschungsprojekten: 1. Januar 2027 
Datum der Bekanntgabe des Entscheids über die (Nicht-)Förderung: 30. Juni 2027 
Maximaler Förderbetrag: CHF 150 000 (inkl. MwSt.) 

Bewerbung

Anträge sind unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Förderung von Forschungsprojekten und unter Verwendung der auf der Website  der Suva verfügbaren Formulare zu stellen. Vorzulegen sind ein detaillierter Zeitplan und ein Budget mit Auflistung, welche Funktion im Projekt mit welchem Stundensatz entschädigt wird. Der zeitliche Aufwand pro Funktion und für die einzelnen Projektschritte sind separat anzugeben. 

Anforderungen an die Offerten

  • Durchführung einer systematischen Literaturrecherche gemäss den PRISMA-Richtlinien 
  • Datenbanken: PubMed/MEDLINE, Cochrane Library, Embase, Livivo, Epistemonikos, CINAHL, Scopus, Web of Science und allfällig weitere relevante Datenbanken 
  • Einschlusskriterien: Systematische Reviews, Metaanalysen, Kohortenstudien, Fallserien, Leitlinien (z. B. AWMF) und versicherungsmedizinische Konsensuspapiere 
  • Ergänzende Recherchemethoden, z. B. Citation Searching, Kontaktaufnahme mit Expertinnen und Experten oder Hand Searching 
  • Eine allfällige Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) ist zu deklarieren und es ist nachzuweisen, wie die damit erlangten Resultate verifiziert wurden 

Lieferumfang nach Abschluss der Recherche

  • Dokumentiertes Suchprotokoll (inkl. der verwendeten Suchstrings, Terms, MeSH-Thesaurus und Trefferzahlen) 
  • Dublettenbereinigte EndNote-Bibliothek 
  • Evidenzmatrix (Excel):  
    Autor, Jahr, Studiendesign, Kollektivgrösse, beobachteter Zeitraum der Beschwerdepersistenz, Hauptergebnis 
  • Kurzbericht (Executive Summary):  
    3 bis 4-seitige Zusammenfassung der gefundenen Evidenz 
  • Anzustreben ist eine zitierfähige Publikation in einem peer-reviewed Journal 

Beurteilungskriterien

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt: 

  • Fachliche und methodische Qualität  
    • Verständnis der Fragestellung
    • Qualität der Suchstrategie
    • Methodische Tiefe 
       
  • Qualifikation und Erfahrung der Antragstellenden
    • Fachlicher Hintergrund 
    • Recherche-Erfahrung 
    • Sprachkompetenz 

  • Wirtschaftlichkeit und Projektplanung
    • Preis-Leistungs-Verhältnis 
    • Aufwandsplanung 
    • Termintreue/Zeitplan 

  • Bei Antragstellenden, die bereits früher den Zuschlag für ein ausgeschriebenes Forschungsprojekt der Suva erhalten oder bei der Suva um Förderung nachgefragt haben, werden die hierbei gewonnenen Erfahrungen mitberücksichtigt 

Kontakt

Die Anträge sind spätestens bis zum 1. Januar 2027 in elektronischer Form einzureichen an: forschung@suva.ch

Kontaktpersonen für Auskünfte und Rückfragen:

       
  Dr. med. Daniel Sauter daniel.sauter@suva.ch +41 41 418 88 96
  PD Dr. Hannjörg Koch hannjoerg.koch@suva.ch +41 31 387 32 70

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