
Militärversicherung
- Die Militärversicherung ist eine Versicherungs- und Haftungseinrichtung des Bundes für Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst.
- Seit dem 1. Juli 2005 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Militärversicherung als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz und eigener Rechnung.
- Die Militärversicherung wird durch den Bund über Prämien- (aktive und pensionierte Berufsmilitärs) und Regresseinnahmen finanziert.
- Krankheiten und Unfälle werden durch die medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) der Militärversicherung gemeldet. Während eines mehr als 60-tägigen Diensts kann die Krankenkasse sistiert werden.
Was macht die Militärversicherung?

Die Militärversicherung (MV) deckt während Sicherheits- und Friedensdiensten alle Gesundheitsschädigungen und deren wirtschaftlichen Folgen. Die Suva führt die MV, der Bund finanziert sie.
Versicherte
Bei der Militärversicherung sind all jene versichert, die Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst leisten oder Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen und gute Dienste des Bundes absolvieren.
Finden Sie hier die für Sie zuständige MV-Agentur.
Dauer der Versicherung
Versichert ist die ganze Dauer dieser Dienste, auch der Hin- und Rückweg sowie der allgemeine und persönliche Urlaub. Einzige Ausnahme: Jemand, der im Urlaub einer Erwerbstätigkeit nachgeht und verunfallt, ist durch die zuständige Unfallversicherung versichert.
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind alle Krankheiten und Unfälle sowie deren wirtschaftlichen Folgen. Bei paarigen Organen (z. B. Augen) übernimmt die MV im Falle der späteren Schädigung des zweiten Organs den ganzen Schaden.
Militärversicherung Leitfaden
Was tun bei Krankheit und Unfall?
Schadenmeldung
Truppen- und Zivilärzte sind verpflichtet, Gesundheitsschädigungen der Militärversicherung anzumelden. Es gibt zwei verschiedene Formulare, wenn Sie der Militärversicherung einen Schaden- oder Krankheitsfall melden müssen.

Heilbehandlung
Die MV entschädigt die Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Spitäler) direkt. Die Versicherten beteiligen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt. Bei Spitalaufenthalten übernimmt die MV die Kosten der allgemeinen Abteilung. Der Leistungsumfang der MV bei Heilbehandlung entspricht weitgehend jenem der sozialen Krankenversicherung.
Pflegezulagen
Die MV vergütet bei Hilflosigkeit bzw. bei Hauspflege die konkreten Mehrkosten entsprechend dem Betreuungsbedarf.
Hilfsmittel
Die MV vergütet ohne Listenbeschränkung einfache und zweckmässige Hilfsmittel für die Besserung des Gesundheitszustands und für die berufliche und soziale Eingliederung.
Sachschäden
Die MV vergütet Sachschäden an Kleidern, Brillen, Uhren und weiteren üblicherweise mitgeführten Gegenständen, sofern ein enger Zusammenhang zwischen dem Sachschaden und der Gesundheitsschädigung besteht.
Reisekosten
Die MV vergütet die notwendigen Such-, Transport- und Reisekosten sowie in Ausnahmefällen die Spitalbesuchskosten von Angehörigen.

Taggeld
Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, im Haushalt Tätige, Arbeitslose und Studenten, die vorübergehend eine Verdiensteinbusse erleiden, erhalten ein Taggeld.
Eingliederungsleistungen
Droht dauernde Erwerbsunfähigkeit, besteht ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der MV wie Berufsberatung, Kapitalhilfe, Umschulung oder Nachfürsorge.
Integritätsschadenrenten
Wer eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen oder psychischen Unversehrtheit erleidet, erhält dafür eine lebenslange, auskaufbare Rente.
Hinterlassenenleistungen
Im Todesfall erhalten Angehörige, die einen Versorgerschaden erleiden, eine Hinterlassenenrente; je nachdem auch eine Bestattungsentschädigung und eine Genugtuung.
Leistungsabrechnung mit Militärversicherung (MV)
Direkte Abrechnung Leistungserbringer - Militärversicherung (MV)
Leistungen (analog Grundversicherung KVG) für Versicherte der MV sind direkt und unter Anwendung des richtigen UV/MV-Tarifs der MV in Rechnung zu stellen.
Das Militärversicherungsgesetz statuiert das Prinzip des tiers payant MVG 24 .
Von einer Rechnungsstellung für Leistungen aus der Grundversicherung (analog KVG) direkt an die Patienten resp. die Versicherten der MV ist abzusehen.
Eine Rechnungsstellung an unsere Versicherten verursacht unnötigen administrativen Aufwand. Prozessablauf Rechnungsstellung
Nicht an die MV adressierte Rechnungen (Grundversicherungsleistungen) können nicht mehr akzeptiert werden.
Elektronische Leistungsabrechnung mit der MV
Die elektronische Abrechnung (mit Angabe der MV-EAN-Nummer 7601003003130) ist der einfachste und günstigste Weg.
Zu beachten: Wählen Sie bei der elektronischen Leistungsabrechnung das Gesetz "MVG".
Weitere Angaben unter Elektronische Abrechnung mit der Suva/MV
Rechnungsstatus-Service für die MV
Mit diesem E-Service der Suva können Leistungserbringer rund um die Uhr den Status einer eingereichten Rechnung für die Militärversicherung abfragen, ohne aufwendige Abklärungen. Dieser Service ermöglicht:
- die sofortige Auskunft über den Bearbeitungsstatus einer Rechnung, die in den letzten zwei Jahren bei der Suva eingereicht wurde
- die Abfrage eines (geplanten) Zahldatums zu einer akzeptierten Rechnung
- die Abfrage der Rückweisungsgründe zu einer abgelehnten Rechnung
- die Abfrage der zuständigen Suva-Agentur.
Versichertenkarte für beruflich und freiwillig Versicherte MV
Werden Leistungen bei Ärzten, Physiotherapeuten, Apotheken etc. bezogen, weisen sich Versicherte mit ihrer persönlichen Versichertenkarte aus oder nennen die Sozialversicherungsnummer. Die Karteninformationen benötigt der Leistungserbringer zur direkten Abrechnung mit der MV.
Kann die Versichertenkarte nicht eingesetzt werden, beispielsweise bei Optikerleistungen, müssen Versicherte die Rechnung vorzufinanzieren. Gegen Quittung (Rechnung, Rückforderungsbeleg, etc.) vergütet die MV den geschuldeten Betrag.
Anmeldung
Die Anmeldung ist Grundlage jeder Leistungspflicht und hat grundsätzlich durch den Leistungserbringer zu erfolgen. Solange die Anmeldung fehlt, braucht die MV nicht auf ein Begehren einzutreten.
Berufsmilitär

Dauer der Versicherung
Die Versicherten sind durchgehend militärversichert. Der Schutz besteht auch während der Freizeit nach Art. 3 MVG.
Nebenerwerb
Wer einem Nebenerwerb nachgeht und nach Unfallversicherungsgesetz obligatorisch versichert ist, bei dem wird der jeweilige Unfallversicherer für Unfälle leistungspflichtig.
Prämien
Die MV erbringt Leistungen anstelle der Krankenpflegeversicherung nach KVG respektive für Nichtberufsunfälle nach UVG. Dafür bezahlen Berufs- und Zeitmilitärs im Dienst Prämien. Dadurch sind sie bei der Arbeit und in der Freizeit kranken- und unfallversichert. Nach ihrer Pensionierung können sie gegen eine Prämie die Versicherung bei der MV weiterführen.
Kostenübernahmen
Die MV übernimmt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste oder in der Arzneimittelliste enthalten sind sowie Zahnkrankheiten gemäss Krankenversicherung.
Die Versicherten bezahlen weder eine Jahresfranchise noch einen Selbstbehalt. Die MV vergütet Behandlungskosten direkt. Ungedeckte Mehrkosten sind von den Versicherten zu tragen. Für komplementärmedizinische Massnahmen ist vorgängig ein Kostenübernahmegesuch zu stellen.
Freiwillige Versicherung
Pensionierte Berufsmilitärs können freiwillig bei der MV eine prämienpflichtige Grundversicherung gegen krankheits- und unfallbedingte Gesundheitsschädigungen abschliessen. Voraussetzung für die freiwillige Versicherung ist Wohnsitz in der Schweiz.
Versichertenkarte
Wer seine Notfalldaten auf der Versichertenkarte erfassen lassen möchte, findet die dafür autorisierten medizinischen Institutionen und weitere nützliche Informationen unter notfalldaten.ch .
Hilfe im Ausland

Sie haben einen Notfall ausserhalb der Schweiz. Mit der Versichertenkarte erhalten Sie medizinische Behandlung und EuropAssistance steht Ihnen weltweit rund um die Uhr zur Verfügung.
Unterwegs
Grundsätzlich erhalten beruflich und freiwillig Versicherte in den EU-Ländern gegen Vorweisen der Versichertenkarte der Militärversicherung bzw. ihrer Krankenkasse medizinische Behandlung. EuropAssistance steht allen Versicherten weltweit rund um die Uhr zur Verfügung.
EuropAssistance
Telefonnummer +41 848 355 355
E-Mail suva@europ-assistance.ch
EuropAssistance-Card der Militärversicherung
Weitere Informationen: www.europ-assistance.com
Wer meldet meinen Schadenfall der MV?
Alle medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) sind gesetzlich zur sofortigen Anmeldung verpflichtet.Wann bin ich bei der MV versichert?
Während der ganzen Dauer des Diensts (auch im Urlaub und auf dem Hin- und Rückweg), aber ohne zeitliche Nachdeckung. Deshalb kann ich die Krankenversicherung während eines mehr als 60-tägigen Diensts prämienfrei unterbrechen.Wie bin ich bei der MV versichert?
Gegen Krankheit und Unfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen.Woran sollte ich im Dienst denken?
Dass ich alle Unfälle und Krankheiten, aber auch schon die Symptome (Anzeichen) von Krankheiten noch während des Diensts einem Arzt melde. Das hat Auswirkungen auf die spätere Haftungsbeurteilung durch die MV.Handeln
Schadenmeldung
Anmeldung (Formular) für zivile Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren über MedForms der Suva und Militärversicherung
Einfach das PDF-Formular herunterladen, ausfüllen und per Mausklick direkt an entsprechende Suva-Agenturen senden. Die Zustellung ist mit einer datenschutzkonformen Verschlüsselung gesichert. Ihre Nachricht ist auf dem gesamten Transportweg vor Zugriff von Unberechtigten geschützt.
Militärversicherung: Anmeldung
Militärversicherung: Krankheits- und Unfallschein
Militärversicherung: Ärztlicher Zwischenbericht
Militärversicherung: Gesuch für Kostengutsprache bei stationärem Aufenthalt
Militärversicherung: Zahnschaden Befund
Anmeldung durch Truppenärzte
Kontakt
Vier Agenturen der Militärversicherung
Die Militärversicherung ist eine umfassende Versicherung für das Militär, den Zivilschutz und den Zivildienst. Die vier Agenturen in Bellinzona, Bern, Genf und St. Gallen übernehmen bei Unfällen oder Krankheiten die Schadenabwicklung.