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Unfall während einer IV-Massnahme

Was müssen Sie tun?

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Falls Sie verunfallt sind, melden Sie dies so rasch wie möglich Ihrer IV-Stelle beziehungsweise Ihrer Beratungsperson. Je schneller Sie den Unfall melden, umso früher erhalten Sie die Versicherungsleistungen der Suva.
      • Die IV-Stelle stellt Ihnen bei Bedarf einen Unfallschein aus.
      • Teilen Sie Ihrem Arzt oder Ärztin mit, dass Sie bei der Suva versichert sind.

      Gut zu wissen

      Hier erfahren Sie, was für Versicherungsleistungen Ihnen zustehen:

      Unfallversicherung der Suva: Wie bin ich versichert?

      Erster Arztbesuch

      Falls Sie wegen Ihrer Verletzung ärztliche Hilfe benötigen, teilen Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin mit, dass Sie bei der Suva versichert sind.

      Arztwechsel

      Wenn Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wechseln wollen, melden Sie dies vorher der Suva.

      Unfallschein

      Sobald die zuständige IV-Stelle Ihre Unfallmeldung erhalten hat, stellt sie Ihnen bei Bedarf einen Unfallschein zu. Nehmen Sie diesen Unfallschein zu jedem Arztbesuch mit. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt darin Ihre allfällige Arbeitsunfähigkeit.

      Senden Sie den Unfallschein nach Abschluss der Behandlung möglichst rasch an die für Sie zuständige IV-Stelle. Falls die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, senden Sie der IV-Stelle monatlich eine Kopie. Die IV-Stelle leitet diesen für die Taggeldabrechnung der Suva weiter.

      Apothekerschein für Medikamente

      Falls Sie Medikamente brauchen, schickt Ihnen die zuständige IV-Stelle einen Apothekerschein zu. Damit können Sie Medikamente beziehen, die dann direkt der Suva in Rechnung gestellt werden. Am besten beziehen Sie Ihre Medikamente immer in der gleichen Apotheke.

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