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Versicherungsmissbrauch durch versicherte Personen

Versicherungsmissbrauch ist, wenn Personen Leistungen beziehen, auf die sie keinen Anspruch haben. Zum Beispiel Taggelder oder Renten.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Bei Versicherungsmissbrauch erschleichen sich versicherte Personen durch Falschangaben unrechtmässige Leistungen
  • Die Suva zahlt nur, wenn die Versicherungsdeckung gegeben und der Unfallhergang geklärt ist.
  • Bei begründetem Verdacht setzt die Suva in Einzelfällen als letztes Mittel Versicherungsdetektive ein.

Was gilt als Missbrauch?

Missbrauch beginnt, wenn bewusst falsche Angaben gemacht werden oder wichtige Informationen zurückgehalten werden, um unrechtmässig Leistungen zu erhalten. Hier erfahren Sie, welches Verhalten wir als Missbrauch einstufen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Vorgetäuschte BeschwerdenVerletzungen oder Schmerzen werden erfunden oder dramatisiert, um länger Leistungen zu beziehen.
Erfundene UnfälleUnfälle werden frei erfunden oder inszeniert, um Leistungen zu erschleichen.
Falsche Angaben zum ArbeitsverhältnisDie Schmerzen sind echt, doch die Angaben zum Lohn sind gelogen.
Schwarzarbeit und TaggeldbezugWährend des Taggeldbezugs wird heimlich gearbeitet und doppelt abkassiert.
Fälschen von DokumentenArztzeugnisse, Rechnungen und Formulare werden gefälscht, um mehr Geld zu erhalten
Falsche Angaben zum UnfallhergangDer Unfallhergang wird falsch geschildert, damit die Suva die Kosten trägt.

Massnahmen bei Verdachtsfällen

Jeder unrechtmässig bezogene Franken fehlt der Gemeinschaft. Ohne konsequente Kontrollen müssten alle ehrlichen Versicherten diese Mehrkosten durch höhere Prämien mittragen. 

Deshalb gehen wir systematisch gegen Missbrauch vor:

  • Jeder Fall wird automatisiert auf Auffälligkeiten geprüft.
  • Erhärtet sich ein Verdacht, übernehmen unsere Spezialisten und Spezialistinnen die individuelle Abklärung. 
  • In seltenen Einzelfällen setzen wir als letztes Mittel Versicherungsdetektive ein.

So handeln Sie korrekt

Schildern Sie den Unfall wahrheitsgemäss, machen Sie alle Angaben vollständig und melden Sie jede Veränderung Ihres Gesundheitszustands.

Häufige Fragen und Antworten

Grundsätzlich ist das Verreisen während einer Arbeitsunfähigkeit möglich, aber es gibt klare Regeln und eine Meldepflicht: Klären Sie Reisen vorher zwingend mit der Suva und Ihrer Arbeitgeberin ab. Die Suva prüft, ob die Reise den Heilungsverlauf beeinträchtigt. 

Sie dürfen keine Tätigkeiten ausführen, welche die Heilung verzögern oder ärztlichen Anweisungen widersprechen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie unsicher sind.

Beachten Sie ausserdem:

  • Nebenjobs oder jeglicher Form von Erwerbsarbeit sind ohne vorherige Absprache mit Ihrer Arbeitgeberin und der Suva verboten.
  • Ins Ausland dürfen Sie nur nach vorheriger Absprache mit der Suva reisen.
  • Unbegründetes Versäumen von ärztlich verordneten Therapien oder Kontrollterminen kann zu Leistungskürzungen führen.

Wenn eine Person von der Suva Taggeld erhält, muss sie eine erneute Arbeitstätigkeit immer melden. Nicht gemeldetes Einkommen, während Leistungsbezug gilt als Missbrauch.       

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