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Arbeitsmedizinische Untersuchung: Das Vorgehen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Sie kommen immer dann zur Anwendung, wenn in einem Betrieb trotz Schutzmassnahmen ein nachweisliches Risiko einer gesundheitsgefährdenden Exposition besteht. Hier erfahren Sie mehr zum Vorgehen und zum Ablauf dieser Untersuchungen.

Inhalt

Kurz und bündig

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle bei der Erkennung und Beurteilung möglicher berufsbedingter Gesundheitsrisiken. Sie sind Teil eines strukturierten Vorgehens zur Früherkennung von Berufskrankheiten.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen organisiert und durchgeführt werden
  • welche diagnostischen Schritte – von Anamnese über körperliche Untersuchung bis hin zu Zusatzuntersuchungen – dazugehören
  • wie die Auswertung und Beurteilung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Suva erfolgt
  • welche digitalen Services für beauftragte medizinische Fachpersonen zur Verfügung stehen

Verhütung von Berufskrankheiten durch Vorsorgeuntersuchungen

Bestehen in Ihrem Betrieb trotz Massnahmen weiterhin potenziell gesundheitsgefährdende Expositionen? Dann müssen Sie im Rahmen Ihrer Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Suva darüber informieren. Auch Vertreter andere Untersuchungsorgane, wie zum Beispiel das Arbeitsinspektorat, sind dazu aufgefordert.

Unsere Fachabteilung Arbeitsmedizin kann Betriebe, Betriebsteile oder Arbeitnehmende der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anordnen. Welche Fälle dies betrifft, formuliert die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten  (VUV). 

Ob eine arbeitsmedizinische Untersuchungen im konkreten Fall angezeigt ist und welche Untersuchung zur Anwendung gelangt, entscheiden unsere Fachärzte und Fachärztinnen Arbeitsmedizin. Administrativ betreut wird die Vorsorgeuntersuchung durch die Berufskrankheiten-Vorsorge (AMB). 

Das Vorgehen im Einzelnen

Was erwartet Mitarbeitende bei einer solchen Untersuchung, und wie sieht der Ablauf in Ihrem Betrieb aus?

Vorsorgeuntersuchung von Mitarbeitenden

Innerhalb der Präventionsanstrengungen haben sich arbeitsmedizinische Untersuchungen in der Schweiz auf breitere Ebene etabliert. Sie erfolgen periodisch durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die von uns beauftragt werden. 

Das Vorgehen gestaltet sich wie folgt:

  • Gespräch: Erhebung der Anamnese, individuelle medizinische Aufklärung und Beratung
  • Körperliche und/oder apparative Untersuchungen
  • Laboruntersuchungen, Biomonitoring

Es stehen unterschiedliche Untersuchungsprogramme für chemisch-toxische Arbeitsstoffe und physikalische Einwirkungen zur Verfügung. Eine Übersicht der Untersuchungsprogramme und umfassende Informationen zum Thema finden Sie im Factsheet Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Der Ablauf im Betrieb

Die medizinische Untersuchung ist in die arbeitsmedizinische Vorsorge der Suva eingebettet. Der Ablauf sieht typischerweise so aus: 

  • Wird ein Betrieb oder Betriebsteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellt, erhält die Unternehmensleitung eine sogenannte Verfügung. Diese enthält auch die wichtigsten Informationen.
  • Bei Fälligkeit der Untersuchung erhält der Betrieb ein Aufgebot mit Nennung der beauftragten Arztpraxis.
  • Diese führt die Untersuchung durch und leitet die erhobenen Befunde an die Abteilung der AMB weiter.
  • Die Befunde werden von der AMB in Zusammenarbeit mit dem Fachteam Arbeitsmedizin der Suva bearbeitet. Zusätzliche Abklärungen, auch medizinischer Natur, veranlassen wir bei Bedarf individuell.
  • Wenn die Untersuchungsergebnisse unauffällig sind, erhält der Betrieb eine Eignungsmitteilung für die untersuchte Person und eine Angabe, wann die nächste Untersuchung fällig ist.

Dem Unternehmen werden Lohnausfall und Spesen des Arbeitnehmenden (z.B. Reisekosten), die durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung entstehen, vergütet. Bei pensionierten Personen werden nur die Reisespesen bezahlt.

Achtung bei Arbeiten im Überdruck und Taucharbeiten sowie bei Arbeiten in Hitze

Arbeitnehmende, die für Tätigkeiten im Überdruck (wie etwa Bauarbeiten in Druckluft oder Taucherarbeiten) sowie für Hitzearbeit im Untertagbau vorgesehen sind, müssen Sie uns noch vor dem ersten Einsatz melden. Fachkräfte dürfen derartige Arbeiten nicht ausführen, solange dazu keine Stellungnahme der Suva zur Eignung vorliegt.

Online-Service für Betriebe

Nutzen Sie unseren Online-Service. So können Sie einen schnellen Datenaustausch zwischen Ihrem Betrieb und der Suva sicherstellen.

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Online-Service für beauftrage Ärzte

Unser Online Service «Arbeitsmedizinische Vorsorge» ermöglicht Ärztinnen und Ärzten einen einfachen, schnellen und sicheren Austausch von Untersuchungsdaten. Für den Datenaustausch benötigen Sie eine eID des Health Info Net (HIN) oder eine myFMH eID.

Zum Online-Service für Ärtze

Downloads und Bestellungen

Wir helfen Ihnen weiter

Möchten Sie z.B. genauer wissen, was Sie nach Erhalte einer Unterstellungsverfügung tun müssen? Oder haben Sie andere Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich an uns. Wir sind gerne für Sie da.

Vorsorgeuntersuchungen
Um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu beantragen / zu melden oder bei Fragen zum administrativen Ablauf der Vorsorgeuntersuchungen wenden sie sich bitte an:
Medizinischen Untersuchungen
Bei Fragen zu medizinischen Untersuchungen wenden Sie sich bitte an:

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