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Arbeitsmedizinische Untersuchung: Berufskrankheiten früh erkennen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Instrument zur Verhütung bzw. frühzeitigen Erkennung von Berufskrankheiten. Auf diesem Weg können arbeitsbedingte Belastungen gezielt ausgemacht, Berufskrankheiten früh erkannt bzw. vermieden und die Eignung von Mitarbeitenden für spezifische Tätigkeiten beurteilt werden.

Inhalt

Kurz und bündig

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Suva werden von ausgewählten Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. 

Es kommen unterschiedliche Untersuchungsmethoden zum Einsatz:

  • eine Aufnahme der Anamnese Ihrer Mitarbeitenden mittels Fragebogen
  • eine Unterschung durch einer Fachärztin oder Facharzt
  • das Biomonitoring

Aufgrund der Untersuchungen bestimmen die Arbeitsärztinnen und Arbeitsärzte der Suva die Eignung. Das heisst, ob und wie ihre Fachkräfte die angestammte Tätigkeit künftig ausführen können.

Bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen, die mit einem erhöhten Berufsunfallrisiko verbunden sind, bestimmen wir ebenfalls die Eignung.

Das leistet die arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein vom Gesetzgeber  vorgesehenes Präventionsinstrument. Ziel dieser Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Beanspruchungen zu erfassen und die daraus resultierenden Erkrankungen einschliesslich Berufskrankheiten zu verhüten oder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen. So können Sie und Ihre Mitarbeitenden reagieren und entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen.

Diese Untersuchungen dienen auch der Erfassung individueller Risikofaktoren und der Beurteilung der Eignung von Arbeitnehmenden für bestimmte gefährdende Tätigkeiten. Eine umfassende Übersicht zum Thema finden Sie im Factsheet Arbeitsmedizinische Vorsorge.

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Vorgehen bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen

Möchten Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beantragen bzw. melden? Oder haben Sie Fragen zum administrativen Ablauf einer bestehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung? Dann wenden Sie sich an: ampro@suva.ch

Bei Fragen zu medizinischen Untersuchungen schreiben Sie eine E-Mail an: arbeitsmedizin@suva.ch

Wie Sie Eintritte und Austritte von Mitarbeitenden in bzw. aus Gefährdungen an Ihrem Standort zeitnah erfassen, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema «Arbeitsmedizin – Untersuchung und Vorsorge». Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

  • Telefon 058 411 12 12
  • Oder formulieren Sie Ihre Anfrage schriftlich über die allgemeine Kontaktmöglichkeit.

Biomonitoring in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Unter Biomonitoring versteht man Laboruntersuchungen, bei denen Stoffmengen von Gefahrstoffen bestimmt werden, die über die Lunge, die Haut oder den Magen-Darm-Trakt  in den Körper aufgenommen wurden. Mithilfe von Blut- oder Urinproben kann analysiert werden, ob die definierten Grenzwerte, die sogenannten biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) überschritten wurden.

Eignungsprüfung – ein Instrument der Vorsorge

Bei Arbeiten mit bestimmten Risiken können Gesundheitsgefahren entstehen. Um Berufskrankheiten bzw. deren Verschlechterung zu verhindern, kann die Suva zur Vermeidung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung eine Nicht Eignung oder ein bedingte Eignung verfügen.

Bedingt geeignet oder nicht geeignet?

Gestützt auf die VUV  kann die Suva Personen unter bestimmten Auflagen als bedingt geeignet, z.B. mit der Auflage der konsequenten Nutzung von Gehör- oder Atemschutz, oder als nicht geeignet für den Umgang mit bestimmen Stoffen oder sogar als nicht geeignet für die Ausübung eines Berufes, einstufen. Dazu stellt sie eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf aus. Jenen Beschäftigten, die noch im Erwerbsleben stehen, wird der Entscheid dem Verantwortlichen des betreffenden Betriebs mitgeteilt. Bei Nachuntersuchungen nach Beendigung einer bestimmten Tätigkeit, erhält die betreffende Person direkt eine Rückmeldung zum Ergebnis der Untersuchung. 

Voraussetzungen

Eine Nichteignungsverfügung, die teilweise einschneidende Konsequenzen für die Berufsausübung hat, kann nur erlassen werden, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei der weiteren Ausübung der bisherigen Tätigkeit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt ist. Diese Verfügung kann befristet oder dauernd sein. Der Erlass solcher Personenverfügungen ist nur bei obligatorisch UVG-versicherten Arbeitnehmenden möglich, nicht hingegen bei Selbständigerwerbenden. 

 

Medizinische Berufsunfallprävention

Manchmal liegt das Gesundheitsrisiko nicht nur am Arbeitsplatz, sondern ist auch durch eine Krankheit eines Arbeitnehmenden bedingt. Bestehen bestimmte medizinische Diagnosen, können diese mit einem erhöhten Berufsunfallrisiko verbunden sein. Dies ist beispielsweise bei plötzlichen Bewusstseinsstörungen oder Störungen des Gleichgewichtsorgans bei Arbeiten in der Höhe der Fall. 

Dank ASA-Wissen das Gefahrenpotential senken

ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten beurteilen die Arbeitsbedingungen und zeigen auf, mit welchen Anpassungen am Arbeitsplatz und erweiterten Schutzmassnahmen das Risiko schwerwiegender Berufskrankheiten für besonders gefährdete Arbeitnehmende verringert werden kann. Durch die Umsetzung dieser Massnahmen sollen erhebliche gesundheitliche Gefährdungen vermieden werden.

Reichen die getroffenen Schutzmassnahmen nicht aus, erfolgt eine Meldung an die Suva – unabhängig davon, bei welcher Unfallversicherung der Betrieb angeschlossen ist. In der Folge wird die sogenannte «medizinische Berufsunfallprävention aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmenden liegender Berufsunfallgefahren» eingeleitet. Sie basiert auf den Vorgaben der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) .

Liegt eine jener seltenen Konstellationen vor, die zu keiner adäquaten Lösung am Arbeitsplatz führt, verfügen wir zum Schutz der betroffenen Person eine bedingte Eignung oder eine Nichteignung.

Praxisbeispiel Audiomobil

Lärmbedingte Hörschäden entwickeln sich langsam, können aber schwerwiegende Folgen haben. Hier kann die Arbeitsmedizin mit Untersuchungen in Form von Hörtests Schäden erkennen, bevor diese den Betroffenen bewusst sind. Auf diese Weise wirken wir einem drohenden Hörverlust von Anfang an entgegen. Mit unseren Audiomobilen führen wir schweizweit regelmässig Gehöruntersuchungen in lärmintensiven Betrieben durch.

Hörtest im Audiomobil – Gehörschäden früh erkennen

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Schäden am Gehör treten langsam auf und werden meist zu spät erkannt. Wir erläutern, weshalb der Hörtest im Audiomobil unerlässlich ist und wie er abläuft.
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