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Dank Prävention gravierende Berufsunfälle vermeiden

Bei Mitarbeitenden mit einer gesundheitlichen Vorbelastung können gewisse Tätigkeiten das Risiko für einen Unfall massiv erhöhen. Im Rahmen der Vorsorge und Prävention nehmen wir Beurteilungen vor, um die Gefahr solcher Berufsunfälle zu kontrollieren. Wir zeigen Ihnen, wann ein solches Vorgehen angezeigt ist.

Inhalt

Kurz und bündig

Bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen bedarf die berufliche Eignung von Mitarbeitenden einer sorgfältigen Untersuchung. Dies betrifft vor allem Berufsfelder mit einem erhöhten Unfallrisiko und/oder gravierenden Unfallauswirkungen.

Dies trifft vor allem dann auf Ihre Mitarbeitenden zu, wenn sie eine Tätigkeit ausüben:

  • bei der Absturzgefahr besteht
  • bei der sie gefährliche Maschinen bedienen
  • bei der eine hohe Konzentration gefordert ist (z.B. beim Führen eines Krans oder LKWs)

Die Vorsorge nutzen, das Berufsunfallrisiko senken

Wir sind nicht nur in der Prävention aktiv, sondern auch in der Früherkennung. Auf diesem Weg wollen wir UVG-versicherte Personen, die unter gewissen Krankheiten leiden, vor schwerwiegenden Berufsunfällen schützen. Unser Team der Arbeitsmedizin prüft jeden Fall individuell und mit grosser Sorgfalt. 

Wann werden gesundheitliche Probleme im Beruf zum Problem?

Die häufigste Ursache für eine solche Beurteilung ist eine neu aufgetretene Epilepsie bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr. In solchen Fällen ist es möglich, dass wir eine Nichteignung aussprechen. Auch andere Erkrankungen, die mit plötzlichem Bewusstseinsverlust einhergehen oder die Konzentration bei der Arbeit beeinträchtigen, können zu einer Nichteignungsverfügung führen. Betroffen sind einmal mehr jene Mitarbeitenden, bei denen Absturzgefahr besteht, aber auch Fachkräfte, die an Maschinen/Anlagen mit rotierenden Maschinenteilen arbeiten. Seltener kann eine länger dauernde Behandlung mit Medikamenten oder die Einnahme von Drogen eine Verfügung nach sich ziehen. 

Spezialfälle

Die Eignung von Arbeitnehmenden sollten Sie auch dann abklären lassen, wenn sie aktive elektronische medizinische Implantate in sich tragen. Hier führen wir die Eignungsabklärungen in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin und dem Team Physik durch.

Downloads und Bestellungen

Wir helfen Ihnen weiter

Betroffene Personen, Arbeitgebende, Unfallversicherer und Durchführungsorgane melden ihre Fälle der Suva Arbeitsmedizin. Auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte können – das Einverständnis der versicherten Person vorausgesetzt – Kontakt mit uns aufnehmen.

Vorsorgeuntersuchung
Bei Fragen bezüglich administrativem Ablauf der Vorsorgeuntersuchung wenden sie sich bitte an:
Meldung /medizinische Themen
Zur Meldung oder bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

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