Beim Hörtest im Audiomobil werden Gehörschäden frühzeitig erkannt
An vielen Arbeitsplätzen ist Lärm nicht zu vermeiden. Da Hörschäden langsam auftreten, merken die Betroffenen meist zu spät, dass sie bereits unter einem Gehörverlust leiden. Auf dieser Seite erfahren Sie, weshalb der Hörtest im Audiomobil sinnvoll ist und wie wir diesen durchführen.
Inhalt
Kurz und bündig
Rund 200’000 Arbeitsplätze sind von Lärm betroffen. Mit den Audiomobilen besucht die Suva alle lärmbetroffenen Betriebe der Schweiz und führt Gehöruntersuchungen durch.
Folgende Eckpunkte stehen im Fokus:
- Mittels Audiometrie können Gehöreinbussen frühzeitig erkannt werden – noch bevor Betroffene sie selbst wahrnehmen.
- Hörtests sind überall dort erforderlich, wo die Lärmbelastung den festgelegten Grenzwert überschreitet.
- Zusätzlich werden Informationen zu geeigneten Gehörschutzmitteln vermittelt, angepasst an die jeweilige Arbeitssituation.
Wer braucht eine Gehöruntersuchung?
Sind Mitarbeitende ungeschützt einer Lärmexposition ausgesetzt, entwickelt sich innerhalb der ersten zehn Jahre ein Gehörschaden. Deshalb beschränken sich die vorsorglichen Gehöruntersuchungen im Audiomobil auf Mitarbeitende unter 40 Jahre, die bei ihrer Arbeit vermehrt Lärm ausgesetzt sind (über 85 Dezibel im Jahr). Bei Auffälligkeiten werden einzelne Personen auch über das 40. Lebensjahr hinaus von uns weiter betreut.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Führungsperson wahr, und melden Sie betroffene Mitarbeitende für den Hörtest an. Nutzen Sie dafür unser Kundenportal. So sorgen Sie für eine funktionierende Prävention und können lärmbedingte Schäden am Gehör verhindern, bevor sie entstehen oder sich weiter verschlimmern.
Wie läuft ein Hörtest im Audiomobil ab?
Die Gehöruntersuchungen werden von spezialisierten Fachleuten durchgeführt und umfassen folgende Stationen:
- Warteraum mit Infoscreen zu Gehörschutzmitteln
- Angaben zur persönlichen Situation
- Untersuchung mit Kopfhörern
- Bekanntgabe der Testresultate und Gehörschutz-Beratung
Die Busse sind mit allem ausgerüstet, was für einen Hörtest notwendig ist. Zudem ermöglicht das Konzept des Audiomobils eine rationelle Durchführung in einem einheitlichen Verfahren und bei relativ konstanten Bedingungen.
Was geschieht nach den Untersuchungen?
Nach den Hörtests erhält der Betrieb einen zusammenfassenden Bericht. Er enthält die Namen der untersuchten Personen sowie Angaben, ob sich einzele Mitarbeitende besser gegen Lärm schützen müssen. Bei auffälligen Ergebnissen werden die Betroffenen aufgefordert, für eine weitere Untersuchung eine Hals-Nasen-Ohren-Praxis aufzusuchen.
Besteht der Verdacht auf eine beginnende Lärmschwerhörigkeit, wird die Person mit einem Schreiben ermahnt, den Gehörschutz konsequent anzuwenden (bedingte Eignungsverfügung). Eventuell wird ihr die Anwendung eines bestimmten Gehörschutzmittels vorgeschrieben. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nichteignungsverfügung. Dann darf die betroffene Person die bisherige Tätigkeit mit gehörgefährdendem Lärm nicht mehr ausführen.
Wenn sich in einem Betrieb auffällige Untersuchungsergebnisse häufen, führen unsere spezialisierten Fachleute Abklärungen an einzelnen Arbeitsplätzen durch und überprüfen die Lärmschutzmassnahmen.
Anmeldung und weitere Informationen
Diese Untersuchungen sind notwendig für Mitarbeitende, wenn diese am Arbeitsplatz einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Falls Ihr Betrieb noch nie an den Gehöruntersuchungen teilgenommen hat und aus Ihrer Sicht eine Untersuchungspflicht besteht, melden Sie sich bei unserem Team Akustik akustik@suva.ch für den Hörtest im Audiomobil an.
Alle weiteren Fragen zu den vorsorglichen Gehöruntersuchungen beantworten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen der Abteilung «Gehörschaden Vorsorge» per E-Mail: amg.planung@suva.ch
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Kontaktieren Sie uns bei Fragen
Vorsorgeuntersuchungen
Bei Fragen bezüglich administrativen Ablauf der Vorsorgeuntersuchungen wenden sie sich bitte an:
ampro@suva.ch
Klärung Untersuchungspflicht
Ist Ihr Betrieb noch nie vom Audiomobil besucht worden und ist nach Ihrer Meinung untersuchungspflichtig, dann wenden Sie sich an:
akustik@suva.ch