
Untertagarbeiten
- Untertagbaustellen bergen besondere Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden.
- Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie als Arbeitgeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept sowie ein ausführliches Rettungskonzept erstellen.
- Arbeiten im Tunnel- und Stollenbau sind der Suva mindestens zwei Wochen vor Beginn zu melden.
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Im Kapitel 7 der BauAV sind die Regelungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Untertagarbeiten festgehalten.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
EKAS-Richtlinie Untertagarbeiten
EKAS-Richtlinie Arbeitsmittel
Untertagarbeiten
Als Untertagarbeiten gelten das unterirdische Erstellen, Erweitern, Erhalten oder Rekonstruieren von Bauwerken wie Tunnel, Stollen, Schächte und Kavernen. Ebenfalls als Untertagarbeiten gelten das unterirdische Gewinnen von Gestein, Arbeiten in Pressvortrieben und Arbeiten innerhalb geschlossener Strecken von Tagbautunneln.
Nicht als Untertagarbeit gilt das Abteufen von Schächten, die weniger als 20 m tief sind und die von der Oberfläche aus abgeteuft werden.
Hauptgefahren
Arbeiten in Stollen, Tunneln und Schächten bergen zahlreiche Unfall- und Gesundheitsgefahren. Zu den zentralen Gefahren zählen:
- erfasst werden von Maschinen oder Anlagen
- überrollt werden von Fahrzeugen (Baustellenverkehr)
- stolpern
- abstürzen
- getroffen werden von herabfallendem Material
- eingeschlossen werden
- sich verletzen beim Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
- krank werden, beispielsweise durch Stäube, chemische Produkte oder Witterungseinflüsse
- Brand und Verrauchung
Handeln
10 lebenswichtige Regeln für Untertagarbeiten
Meldung von Untertagarbeiten
Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Untertagarbeiten müssen diese der Suva gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das Formular Meldung von Untertagarbeiten sowie Gesteinsabbau im Freien .Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellen
Vor Beginn der Untertagarbeiten muss ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept vorliegen. Der Aufbau und Inhalt des Konzepts sind im Punkt 4 der EKAS-Richtlinie Untertagarbeiten ersichtlich. Die wichtigsten Punkte des Konzepts sind:
- Massnahmen im Zusammenhang mit Ausbruch und Hohlraumsicherungen
- Lüftungskonzept
- Massnahmen zur Sicherstellung der Luftqualität sowie deren Messungen
- Erdgasprognose mit entsprechenden Massnahmen
- Explosions- und Brandschutz
- zu erwartende klimatische Bedingungen mit dazugehörigen Massnahmen
- netzunabhängige Stromversorgung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- Beleuchtung
- Massnahmen zur Gewährleistung sicherer Transporte
- Sprengvortrieb
- Benützung der persönlichen Schutzausrüstung durch die Arbeitnehmenden
- Rettungskonzept
Das Konzept ist laufend zu aktualisieren.
Gefahren ermitteln und beseitigen
Von besonderer Bedeutung sind die Gefahrenermittlung und die Massnahmenplanung. Es ist einerseits bezüglich der AVOR-Phase aufzuzeigen, welche Gefahren ermittelt, wie die Risiken beurteilt und welche Massnahmen daraus abgeleitet werden. Andererseits ist aufzuzeigen, wie dies während der Ausführungsphase der Arbeiten erfolgt und welche Sicherheitsfachleute dafür zur Verfügung stehen.
Detailinformationen zum Sicherheitskonzept
Ein Konzept für eine sichere Untertag-Baustelle ohne Gefahren für die Gesundheit umfasst verschiedene Teilkonzepte. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den einzelnen Themen.
- Lüftung, Gesundheitsschutz
- Explosions- und Brandschutz
- Elektrische Einrichtungen
- Maschinen und Transporte
Rettungskonzept erstellen
Trotz eines guten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts kann es bei Untertagarbeiten zu unerwünschten Ereignissen kommen. Es ist deshalb entscheidend, dass für alle möglichen Ereignisse die richtigen Rettungsmassnahmen vorgesehen werden.
Anleitung: Rettungskonzept für Untertagarbeiten. Ein praktisches Arbeitsmittel für Planer und Unternehmer