Ausbildung Hubarbeitsbühnen: Voraussetzungen und Institutionen
Statische oder mobile Hubarbeitsbühnen kommen z. B. an Fassaden, Bäumen oder Baustellen zum Einsatz. Deren Bedienung braucht eine fundierte Ausbildung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, wie auch zu den notwendigen Voraussetzungen und Schulungsinstitutionen.
Inhalt
Kurz und bündig
Hubarbeitsbühnen erfordern einige Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Es erstaunt kaum, dass deren Bedienung Gefahren birgt, denen begegnet werden muss.
Hier sind die wichtigsten Fakten:
- Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass Sie auf der jeweiligen Gerätekategorie von Hubarbeitsbühnen die entsprechende Ausbildung absolviert haben.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Hubarbeitsbühnen bedienen. Ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
Es braucht also mehr als nur Schwindelfreiheit: Mit einer spezifischen Ausbildung tragen Sie zu einem unfallfreien Betrieb bei.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Alle Ihre Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, müssen für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sein. Die Hubarbeitsbühnen-Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Ausbildungsbestätigung, die als Nachweis dient.
Hubarbeitsbühnen-Kategorien gemäss SN EN 280
Persönliche Voraussetzungen
Mitarbeitende, die eine Hubarbeitsbühne bedienen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre
Hinweis: Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des SECO. - körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
- zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
- Schwindelfreiheit
- technisches Verständnis
Sollten gewisse Ihrer Mitarbeitenden diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so dürfen sie Hubarbeitsbühnen nicht bedienen. Bei massgeblichen Erkrankungen wie zum Beispiel Epilepsie oder anderen körperlichen Erkrankungen empfiehlt sich eine Abklärung bei einem Arbeits- oder Hausarzt.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Instruktion am Einsatzort
Nicht nur die Funktionsweise des Arbeitsbühnen-Modells müssen die Bediener wissen: Auch über die jeweils spezifischen Sicherheitsmassnahmen am Ort müssen sie Bescheid wissen. Sollte die Arbeitsbühne oder der Arbeitsort für Ihren zuständigen Mitarbeitenden neu sein, so braucht es eine entsprechende Instruktion. Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort. Diese Instruktion ist zu dokumentieren.
Hinweis: Für die Gefahrenermittlung eignet sich die Checkliste: Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort.
Ausbildungsinstitutionen
Grundausbildungen werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten. Sie als Betrieb haben die Freiheit, Bediener auch selber auszubilden, wenn Sie in Ihrer Firma über einen fachkundigen Ausbildner verfügen. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner-Ausbildung (siehe www.verbandvsaa.ch
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Suva Kundendienst
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern