Mann sitzt vor dem Computer und nutzt die Anwendung «Asbestsanierung».

Asbestsanierung melden: So geht’s

Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen von Asbest freigesetzt werden können, sind gemäss Bauarbeitenverordnung meldepflichtig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ihre Sanierungsbaustellen einfach online melden und verwalten.

Asbestsanierung melden

Inhalt

Kurz und bündig

Melden Sie uns Ihre Sanierungs-Baustellen online im Kundenportal mySuva.

Die Online-Meldung bietet viele Vorteile.

Zum Beispiel:

  • Überblick über alle Ihre Meldungen und Zugriffsrechte jederzeit und von jedem Ort
  • Mehr Flexibilität durch das Anpassen von Terminen oder Personaleinsatz bis kurz vor Ausführungsbeginn
  • Schnelle und einfache Meldungsabwicklung dank intuitivem Prozess

Der frühere Meldeprozess für Asbestsanierungen mit unserem alten Meldeformular (88322.d) ist seit dem 01. August 2023 nicht mehr möglich.

Hier geben wir Ihnen eine kurze Starthilfe zum neuen Online-Service.

So melden Sie neu Asbestsanierungen

Mit der Anwendung «Asbestsanierung» im Kundenportal mySuva erfassen Sie die Daten zu Ihren Sanierungsbaustellen in einem geführten, intuitiven Prozess.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, finden Sie die Anwendung «Asbestsanierung» auf mySuva in der Übersicht aller Online-Services. Am besten fügen Sie die entsprechende Kachel von dort zu Ihrem Schnellzugriff-Menü hinzu.

Ein Screenshot zeigt die Übersicht über die Schnellzugriff-Kacheln im Kundenportal mySuva.

Über die Kachel «Schnellzugriffe bearbeiten» können Sie die Anwendung auf Ihrem Schnellzugriff-Menü platzieren.

Wenn Sie einmal nicht weiter wissen, bietet das blaue Fragezeichen unten links auf dem Bildschirm Hilfe. Wählen Sie die Online-Hilfe zur Anwendung «Asbestsanierung» aus.

Menü_02.png

Über das blaue Fragezeichen unten links auf dem Bildschirm gelangen Sie jederzeit zur Online-Hilfe.

Über diesen Link kommen Sie direkt zum Online-Service:

Asbestsanierung melden

Problemlösungen

Warum kann ich nicht auf die Anwendung zugreifen?

Bitte prüfen Sie, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Ihr Betrieb muss sich von der Suva als Asbestsanierungsunternehmen anerkennen lassen.
  2. Ihr Betrieb muss im Kundenportal registriert sein.
  3. Alle Personen, die Sanierungen melden, benötigen:
    je ein eigenes Benutzerkonto auf mySuva
    eine Verknüpfung des Benutzerkontos mit Ihrem Betrieb
    das Zugriffsrecht für die Anwendung «Asbestsanierung»
  4. Sie müssen mit Ihrem Benutzerkonto im Kundenportal mySuva eingeloggt sein.

Um Asbestsanierungen online melden zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto für unser Kundenportal mySuva. Ihr Betrieb muss ausserdem im Kundenportal registriert sein.

Eine umfassende Anleitung, wie Sie ein Benutzerkonto erstellen, dieses mit Ihrem Betrieb verknüpfen, Zugriffsrechte, Benutzerinnen und Benutzer verwalten, finden Sie auf unserer Informationsseite zur Registrierung und Einrichtung Ihres Benutzerkontos.

Wichtig: Wer für einen Betrieb die Administratorenrechte für mySuva besitzt, verwaltet die Zugriffsrechte und kann neue Benutzerinnen und Benutzer zum Betrieb hinzufügen.

Als Betriebsadministrator/-in können Sie zusätzliche Benutzerkonten und Zugriffsrechte in der Benutzerverwaltung erstellen und festlegen. Dies ist der einfachste Weg, um anderen Mitarbeitenden Ihres Betriebs den Zugang zur Anwendung «Asbestsanierung» freizugeben.

Ist Ihr Betrieb schon im Kundeportal mySuva registriert? Aber Sie haben noch keinen persönlichen Zugang zur Meldung von Asbestsanierungen? Dann wenden Sie sich am besten an die Person, die die Administratorenrechte Ihres Betriebs für mySuva besitzt. Ihr Betriebsadministrator / Ihre Betriebsadministratorin kann Ihnen ein Benutzerkonto erstellen, es mit Ihrem Betrieb verknüpfen und die Zugriffsrechte für die Anwendung «Asbestsanierung» zuweisen.

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