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Bei Asbestverdacht richtig handeln

Bei Bauten, die vor 1990 datieren, sind Vorabklärungen über mögliche Asbest-Vorkommen unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das gesundheitsgefährdende Material in Ihr Planungskonzept einbinden und so Ihre Mitarbeitenden schützen. Befolgen Sie die lebenswichtigen Regeln Asbest.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Wir zeigen Ihnen, wie Sie das gesundheitsgefährdende Material in Ihr Planungskonzept einbinden und so Ihre Mitarbeitenden schützen.

      • Weisen Sie die Aufwendungen für eine Asbest-Abklärung bereits in Ihrer Offerte aus.
      • Prüfen Sie vor 1990 erstellte Objekte auf Asbest!
      • Beachten Sie die lebenswichtigen Regeln Asbest.
      • Bei Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, sind anerkannte Asbestsanierungsunternehmen beizuziehen.

      Eine Asbestanalyse schafft Klarheit

      Wenn Sie unsicher sind, ob Asbest verbaut wurde, schafft eine Asbestanalyse Klarheit. Hier finden Sie Bauschadstoffdiagnostiker und Laboratorien , die Asbestanalysen durchführen, erstellt vom Forum Asbest Schweiz (FACH). Wir weisen Sie darauf hin, dass eine gesetzliche Ermittlungspflicht besteht. Arbeitgebende müssen die Gefährdungen eingehend ermitteln und beurteilen (Bauarbeitenverordnung Art. 3 , Abs. 2).

      Wenn sich der Asbestverdacht erhärtet, planen Sie die für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Schutzmassnahmen.

      Ein Leitfaden für Bauherren und Architekten hilft, Asbestsanierungen beim Um- und Rückbau von Gebäuden zu planen.

      Die Dringlichkeit einer Sanierung kann unter Anwendung der Publikation Nr. 2891 «Asbest in Innenräumen – Dringlichkeit von Massnahmen» ermittelt werden.

      Lebenswichtige Regeln

      Die lebenswichtigen Regeln Asbest unterstützen Sie bei der Bewertung der Gefahren:

      1. Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
      2. Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen.
      3. Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheit, Arbeiten einstellen!
      4. Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden. 
      5. Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen.
      6. Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und Entsorgen.
      Lebenswichtige Regeln Asbest: Filme zur Instruktion
      Lebenswichtige Regeln
      Lebenswichtige Regeln Asbest: Filme zur Instruktion
      Asbest ist nach wie vor in älteren Gebäuden zu finden. Instruieren Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Asbest. Nutzen Sie dafür unsere Videos mit den lebenswichtigen Regeln.
      Zur Filmreihe Asbest

      Ampelmodell als Hilfestellung

      Für die Einstufung von Asbestgefährdungen bei Um-/Rückbau- und Renovationsarbeiten gilt das Ampelmodell:

      • Grün bedeutet keine unmittelbare Gefährdung. Arbeiten können mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden.
      • Orange signalisiert eine erhöhte Gefährdung. Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die beschriebenen Schutzmassnahmen getroffen wurden. Die Arbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die vorgängig durch den Betrieb oder externe Institutionen dafür instruiert wurden.
      • Rot definiert eine grosse Gefährdung. Hier ist mit einer hohen Freisetzung an Asbestfasern zu rechnen. Solche Arbeiten dürfen nur von Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind.

      Diese Tabelle hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeiten mit asbesthaltigem Material – Übersicht der Massnahmen.

      Anerkannte Asbestsanierungsunternehmen beiziehen

      Alle Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von der Suva anerkannten Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden. (Ampelmodel Rot)

      Asbestsanierung: Liste der anerkannten Firmen
      Asbest
      Asbestsanierung: Liste der anerkannten Firmen
      Asbesthaltige Gebäude dürfen nur von Unternehmen saniert werden, die von der Suva anerkannt sind. In unserem Verzeichnis finden Sie alle in der Schweiz zugelassenen Firmen.
      Asbestsanierung: Firmenverzeichnis

      Asbesthaltige Materialien richtig entsorgen

      Asbesthaltige Materialien richtig transportieren und entsorgen

      Asbestabfall bleibt gefährlich. Treffen Sie deshalb auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen.

      Beim Transport sind die Vorschriften gemäss ADR/SDR zu beachten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gilt es die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA ) und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sowie allfällige kantonale Vorschriften zu beachten.

      Anlaufstelle für weitere Informationen:

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