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Lärmschutz am Arbeitsplatz

Erhöhte Lärmemissionen am Arbeitsplatz können auf Dauer zu schweren Gehörschäden führen. Sorgen Sie deshalb für den geeigneten Schutz und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für die Thematik. Hier finden Sie nützliche Tipps und Informationen.

Inhalt

Kurz und bündig

Zahlreiche Mitarbeitende, besonders Handwerker und Angestellte in der Industrie, arbeiten in einer Umgebung mit erhöhtem Lärmpegel. Das kann mittelfristig zu Hörschäden führen.

Hier erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb den Lärm reduzieren können und die entsprechenden Grenzwerte in Dezibel ermitteln können.

Beachten Sie folgende Fakten:

  • In der Schweiz sind gegen 200 000 Menschen während der Arbeit einer Lärmbelastung über dem Arbeitsplatzgrenzwert ausgesetzt.
  • Die Zahl der Personen, die beruflich einer gesundheitsgefährdenden Vibrationsbelastung ausgesetzt sind, wird auf etwa 20 000 geschätzt.

Für einen idealen Lärmschutz ist es deshalb essenziell, die Dezibel Skala zu beachten und geeignete Gehörschutzmittel konsequent anzuwenden.

Lärm am Arbeitsplatz – das müssen Sie wissen

Wenn Sie immer wieder starkem Lärm ausgesetzt sind, droht Ihnen ein bleibender Hörverlust. Oft kommt es bereits in jungen Jahren zur Schädigung. Eine Behinderung im Alltag tritt aber erst auf, wenn zum lärmbedingten Gehörschaden eine Altersschwerhörigkeit hinzukommt. Meist wird das Handicap erst im Alter von 60 Jahren so stark, dass die Betroffenen z. B. einer Diskussion nicht mehr folgen können oder eine Wetterprognose nicht verstehen. Hörgeräte können Ihnen in diesem Fall helfen, erbringen aber trotzdem nie die Leistung eines gesunden Gehörs. Hier erfahren Sie, wie sich ein Gehörschaden anhört.

Konsequenter Lärmschutz und gute Instruktion

Verhindern Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetze in Ihrem Betrieb Gehörschäden, die durch berufliche Lärmbelastung entstehen! Sorgen Sie deshalb für eine gute Instruktion der Mitarbeitenden im Anwenden von Gehörschutzmitteln und die konsequente Um- und Durchsetzung der Lärmschutz-Massnahmen.

Ermitteln Sie die Lärmgefährdung

Um einen angemessenen Gehörschutz zu finden und umzusetzen, ist es notwendig, die effektive Lärmbelastung zu kennen. Dafür bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten.

Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

Die Schweizerischen Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz finden Sie in der Publikation Grenzwerte am Arbeitsplatz. Das Merkblatt Akustische Grenz - und Richtwerte gibt Ihnen einen Überblick, welche Vorschriften zum Schutz der Mitarbeitenden vor Lärm gelten und welche Massnahmen zu treffen sind.

Dank der Schallpegeltabelle der Suva ohne Messung direkt zur Massnahmenplanung

In den Schallpegeltabellen publiziert die Suva Werte für die Lärmbelastung bei typischen beruflichen Tätigkeiten. Sie brauchen keine Messungen durchzuführen. Die Tabellen Ihrer Branche zeigen Ihnen direkt, für welche Mitarbeitenden Sie Lärmschutzmassnahmen treffen und vorsorgliche Gehöruntersuchungen im Audiomobil der Suva durchführen sollten.

Falls die Angaben auf der Schallpegeltabelle nach Ihrer Einschätzung nicht mit den Verhältnissen in Ihrem Betrieb übereinstimmen, kontaktieren Sie das Team Akustik der Suva.

Lärmbelastung selber messen und beurteilen

Die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen kann stark schwanken, sei dies wegen der Bearbeitung wechselnder Materialien, unterschiedlicher Produkte oder auch jahreszeitlich ändernden Tätigkeiten wie etwa im Strassenunterhalt. Eine solche Belastung zu messen und zu beurteilen, kann deshalb sehr aufwendig sein.

Ausleihe von Messgeräten

Das Team Akustik der Suva stellt Betrieben für Lärmmessungen geeignete Schallmessgeräte für 10 Tage kostenlos zur Verfügung. Solche Geräte sind ab 500 Franken im Handel  erhältlich.

Achtung: Schallmess-Apps für Smartphones haben sich als unzuverlässig bis irreführend erwiesen.

Bekämpfen Sie den Lärm

Egal, um welche Berufssparte es sich handelt: Massnahmen zur Reduktion von Lärm lassen sich in vielen Fällen umsetzen. Hier finden Sie eine entsprechende Übersicht für ausgewählte Branchen.

Schaffen Sie leisere Arbeitsplätze durch technischen Lärmschutz und Planung

Technischer Lärmschutz hat immer Priorität vor dem Einsatz von Gehörschutzmitteln.

Leise Arbeitsplätze planen

Damit Ihre Mitarbeitenden an ruhigen Arbeitsplätzen arbeiten können, müssen diese entsprechend geplant werden. Als Planer oder Architekt trennen Sie wenn möglich die leisen Arbeitsplätze von den lauten. Bauakustische Massnahmen bei neuen Büro- und Betriebsräumen gelten heute als Standard.

Folgende Fachinformationen helfen Ihnen, leise Arbeitsräume zu planen:

Für viele Lärmprobleme gibt es heute Standardlösungen:

Alle Branchen
  • Wählen Sie bei der Beschaffung von Maschinen und Geräten anhand der Herstellerangaben über die Lärmemissionen lärmarme Produkte aus.
  • Betreiben Sie druckluftbetriebene Werkzeuge und Steuerungen mit Schalldämpfer.
  • Betreiben Sie ein Trennschleifgerät (Winkelschleifer, Flex) mit lärmarmen Trenn- und Schleifscheiben.
  • Ersetzen Sie Einlochdüsen (bei Druck über 3,5 bar) und Abblaspistolen mit Venturi- oder Injektordüsen durch Sicherheitsblaspistolen.
Holzbearbeitung
  • Betreiben Sie Hacker in einem separaten Raum.
  • Verwenden Sie lärmarme Fräseblätter.
Kunststoffindustrie
  • Kapseln Sie Ultraschallschweissmaschinen und betreiben Sie diese hinter einer wirksamen Abschirmung (Akustikdecke notwendig) oder in einem separaten Raum.
  • Betreiben Sie Abfallmühlen in einem separaten Raum (Ausnahme: Langsamläufer).
Metallbearbeitung
  • Vermeiden Sie den Einsatz von Nadelhämmern oder führen Sie die Arbeiten in einem abgetrennten Raum aus.
  • Trennen Sie Schweiss-, Schlosser- und Verputzplätze mit schallabsorbierenden Schutzwänden ab (Blend- und Schallschutz). Bei temporären Arbeitsplätzen ist diese Massnahme als Empfehlung zu betrachten. Beachten Sie, dass Schweissarbeiten besonders gehörgefährdend sind.
  • Verwenden Sie beim Schweissen Antihaftspray gegen Schweissspritzer.
  • Betreiben Sie Gleitschleif-Anlagen mit Schallschutzdeckel und/oder in separatem Raum.
  • Betreiben Sie Stanzautomaten mit Presskraft ≥ 28 Tonnen und ≥ 350 Hüben/min mit Kapselung oder in separatem Raum.
Bau
  • Schalungsarbeiten sind gehörgefährdend. Sorgen Sie dabei für einen entsprechenden Schallschutz.

Lärm an Maschinen und Anlagen bekämpfen

Wenn Sie eine bestehende Maschine leiser machen wollen, hilft Ihnen die Checkliste Technische Lärmschutzmassnahmen dabei, den Hebel am richtigen Ort anzusetzen.

Eine Liste von Ingenieurbüros, die sich mit Lärmfragen beschäftigen und Sie bei der Umsetzung unterstützen können, finden Sie auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Akustik SGA .

Kaufen Sie leise Maschinen

In Verkaufsunterlagen und in der Bedienungsanleitung müssen bei lauten Maschinen Angaben über die Lärmemissionen gemacht werden. Vergleichen Sie als Käufer diese Angaben und entscheiden Sie sich für leise Maschinen. Der Aufpreis zahlt sich aus.

Sensibilisieren und schulen Sie die Mitarbeitenden

Es ist entscheidend, dass Ihre Mitarbeitenden bei hoher Lärmbelastung ihren Gehörschutz richtig und bei jeder lauten Tätigkeit tragen. Dies ist einfacher durchzusetzen, wenn die Mitarbeitenden erfahren, wie stark ein Gehörschaden das Zusammenleben beeinträchtigt.

Persönliche Beiträge für weniger Lärm

Jeder einzelne kann Lärm vermeiden und einen Beitrag für ruhigere Arbeitsplätze leisten. Die wertvollsten Ideen dafür werden Ihnen Ihre Mitarbeitenden selbst liefern.

  • Saugen oder wischen Sie Späne auf, statt mit Druckluft Staub aufzuwirbeln.
  • Halten Sie Maschinen und Geräte richtig instand: Scharfe Werkzeuge und gut gewartete Lager sind leiser.
  • Schliessen Sie Kapselungen.
  • Legen Sie Paletten hin, statt sie fallen zu lassen.
  • Erledigen Sie kurze, laute Arbeiten in Randzeiten oder während der Mittagspause.
  • Richten Sie Werkstücke mit der Hydraulikpresse, statt mit dem Hammer.

Gesundheitliche Gefahren

Hörschäden sind irreversibel. Deswegen ist Prävention in diesem Bereich so wichtig. Schwangere sind ausserdem speziell vor Lärm zu schützen, um einen angeborenen Hörschaden beim ungeborenen Kind zu verhindern.

Kann man einen Lärmhörschaden reparieren?

Lärmbedingte Gehörschäden sind weder heil- noch operierbar. Machen Sie Ihren Mitarbeitenden deutlich, dass Hörgeräte immer nur ein Hilfsmittel sind, um sich einigermassen verständigen zu können. Mit keinem Hörgerät hört man so gut wie mit einem gesunden Gehör!

Grenzwerte bei Schwangerschaft 

Arbeiten in gesundheitsgefährdenden Umgebungen, wie beispielsweise in Räumen mit hohem Lärmpegel, schaden schwangeren Personen genauso wie dem ungeborenen Kind. Beachten Sie deshalb, dass Schwangere an Arbeitsplätzen mit einem Schalldruckpegel LEX, 8h ≥ 85 dB(A) nicht beschäftigt werden dürfen. Sorgen Sie zudem dafür, dass Belastungen durch Infra-/Ultraschall gesondert von einer fachlich kompetenten Person zu beurteilen sind. Informieren Sie ausserdem Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter im Voraus über die Gefährdung. So kann die schwangere Person den Arbeitgeber rechtzeitig informieren und Schutzmassnahmen können getroffen werden.

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