
Lagerung und innerbetrieblicher Verkehr
- Gegen 30 Prozent aller Arbeitsunfälle in der Schweiz ereignen sich in Zusammenhang mit dem innerbetrieblichen Verkehr und der Lagerung.
- Sorgen Sie dafür, dass in Ihrem Betrieb die relevanten Sicherheitsregeln, insbesondere die «Lebenswichtigen Regeln», eingehalten werden. Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden und Kontrollieren Sie das Einhalten der Regeln.
30 Prozent aller Unfälle – 40 Prozent aller Kosten
In Zusammenhang mit dem innerbetrieblichen Verkehr und der Lagerung ereignen sich in der Schweiz rund 70 000 Unfälle pro Jahr. Diese machen knapp 30 Prozent aller überhaupt gemeldeten Berufsunfälle aus und verursachen fast 40 Prozent aller durch Berufsunfälle bedingter Kosten. Die Unfälle beim innerbetrieblichen Verkehr und bei der Lagerung sind also überdurchschnittlich schwer.
Verkehrswege sind oft mangelhaft gesichert
Über 30 000 Unfälle pro Jahr ereignen sich allein beim Stehen und Umhergehen in den Betrieben. Mitarbeitende können beispielsweise über Gegenstände stolpern, auf glatten Böden ausgleiten, ihre Köpfe anstossen oder von Fahrzeugen angefahren werden. Ursachen für diese Unfälle sind oft mangelhafte Planung und Sicherung der Verkehrswege, eingeschränkte Sicht, fehlende Beleuchtung und ungenügender Unterhalt.Als Verkehrswege gelten alle Bereiche, die für den innerbetrieblichen Fussgänger- und Fahrzeugverkehr bestimmt sind. Zum Beispiel: Werkstrassen, Ein- und Ausgänge (von Gebäuden oder Räumen), Korridore, Treppen oder ortsfeste Leitern.
Viele Unfälle beim innerbetrieblichen Verkehr und der Lagerung stehen im Zusammenhang mit einem Transportmittel. Deshalb sind bei Transporten generell eine gute Planung und der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln wichtig.
Mensch als Transportmittel
Allein bei manuellen Lade- und Hebetätigkeiten kommt es jährlich zu gegen 29 000 Unfällen. Dies zeigt, dass der Mensch mit Blick auf die Arbeitssicherheit als denkbar ungünstiges «Transportmittel» einzustufen ist.
Beim manuellen Transport von Lasten treten diese Gefahren auf:
- Überlasten des Körpers, insbesondere des Rückens
- Absturz und Sturz (auf ebener Fläche, bei Stufen)
- Einklemmen von Händen und Füssen
- Schnittverletzungen an den Händen
- Verbrennen der Haut
Flurförderzeuge
Beim Bedienen von Flurförderzeugen ereignen sich in Schweizer Betrieben über 1800 Unfälle pro Jahr. Zu den Flurförderzeugen zählen Stapler, Schlepper, fahrerlose Transportsysteme (FTS) , Regalbedien- und Kommissioniergeräte und verschiedene Arten von Hubwagen.
Hebezeuge
Wird mit Hebezeugen falsch umgegangen, kann dies rasch zu gefährlichen Situationen führen. Bei Lade- und Hebetätigkeiten mit Hebezeugen ereignen sich in Schweizer Betrieben über 2100 Unfälle pro Jahr. Als Hebezeuge werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet. Dazu gehören unter anderem Krane, Seilzüge, Kettenzüge, Winden, Anschlagmittel, Ketten, Hebegurtschlingen oder auch Hebebühnen.Stetigförderer
Beispiele für diese Transportmittel sind Rollenbahnen, Förderbänder, Kettenförderer, Saug- und Blasförderer-Pumpen. An solchen Anlagen für Paletten und Stückgut ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Die Hauptgefahr besteht darin, dass Finger, Hände oder andere Körperteile
- zerquetscht oder abgetrennt werden
- in Einzugsstellen geraten
- von rotierenden Maschinenteilen erfasst werden
Innerbetriebliche Eisenbahnen
Im innerbetrieblichen Eisenbahnverkehr sind die Gefahren vielfältig. Mitarbeitende sind vor allem durch sich bewegende Schienenfahrzeuge, durch die elektrischen Anlagen und durch den Warenumschlag gefährdet. Eine wirksame Prävention konzentriert sich auf diese Hauptgefahren. Dadurch lassen sich die Unfallzahlen senken und Kosteneinsparungen erzielen.
Unfälle ereignen sich überwiegend bei älteren Anlagen. Am häufigsten werden Finger oder Hände beim Schliessen der Aufzugstüren eingeklemmt. Die versicherungstechnischen Kosten für diese Berufsunfälle liegen jährlich bei durchschnittlich 3,3 Mio. Franken.
Die Suva überwacht den Markt und kontrolliert die Betriebe
Die Suva ist in sämtlichen Betrieben der Schweiz für die Marktüberwachung von neu in Verkehr gebrachten Personen- und Lastenaufzügen sowie Hebeeinrichtungen für Personen und Güter zuständig. Sie kontrolliert in den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereichs auch die sichere Verwendung und Instandhaltung dieser Arbeitsmittel.Für die Marktüberwachung ausserhalb von Betrieben ist das Eidgenössische Inspektorat für Aufzüge (EIA ) zuständig.
Unfallverhütung
Arbeitsrecht
Produktesicherheit
Um die Sicherheit beim innerbetrieblichen Transport und der Lagerung zu gewährleisten, wird im Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) Art. 3 von den Herstellern verlangt, dass sie Produkte für solche Tätigkeiten sicher gestalten. Die Anforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz werden in Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und in einschlägigen Normen konkretisiert.
Personen- und Lastenaufzüge müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Aufzugsverordnung erfüllen.
Handeln
Sorgen Sie für sichere Verkehrswege und Lager
Beachten Sie als Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragter oder Vorgesetzter diese Hinweise zu den verschiedenen Aspekten des Themas innerbetrieblicher Verkehr und Lagerung. So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor schweren Unfällen.