Ist bei der Gartenarbeit alles erlaubt?
Im Sommer wachsen die Hecken, Rasenflächen wollen gemäht werden und überall summt und brummt es. Genau in dieser Zeit gilt: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Wer jetzt unüberlegt zur Heckenschere oder Motorsäge greift, riskiert Bussen und verursacht unter Umständen ökologische Schäden.
Inhalt
Kurz und bündig
Bei der Gartenarbeit ist nicht immer alles erlaubt:
- Zwischen 1. März und 30. September sind radikale Heckenschnitte in vielen Schweizer Gemeinden untersagt.
- Bei Gartenarbeiten mit hohem Lärmpegel sind die Ruhezeiten strikt einzuhalten.
- Bestimmte Neophyten (gebietsfremde Pflanzen) sind in der Schweiz verboten. Beim Entsorgen invasiver Pflanzen ist besondere Vorsicht geboten, weil teilweise ein hohes Gesundheitsrisiko besteht.
In diesem Artikel erfährst du, welche Gartenarbeiten in den Sommermonaten kritisch oder sogar verboten sind und weshalb.
Ein warmer Sommerabend, der Grill ist bereit, die Hecke frisch geschnitten und plötzlich klingelt es an der Tür. Nicht der Nachbar, sondern die Polizei stattet einen Besuch ab. Was viele Hobbygärtner und Hobbygärtnerinnen nicht wissen: In der Schweiz gibt es klare Regeln, wann und wie im Garten gearbeitet werden darf. Und diese Regeln haben nicht nur mit Lärmschutz zu tun, sondern schützen auch ökologische Strukturen.
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Wenn die Hecke zum Brutkasten wird
Zwischen Frühling und Spätsommer verwandeln sich Hecken in Kinderstuben. Vögel brüten, ziehen ihre Jungen auf und sind dabei besonders störanfällig. Ein radikaler Heckenschnitt ist deshalb zwischen 1. März und 30. September in vielen Gemeinden verboten oder stark eingeschränkt.
Was bedeutet «radikaler Heckenschnitt»?
Dabei handelt es sich um einen starken Rückschnitt bis ins alte Holz oder das vollständige Auslichten grosser Teile der Hecke.
Warum das problematisch ist:
- Zerstörung von Nestern und Lebensräumen
- Verstoss gegen Naturschutzbestimmungen
- hohe Unfallgefahr durch unübersichtliches Arbeiten im dichten Geäst
Was du tun solltest:
- Führe zwischen März bis September nur einen Formschnitt (leichter Rückschnitt) durch.
- Prüfe die Hecke vorher sorgfältig auf Nester.
- Verschiebe Schnittarbeiten auf Herbst oder Spätwinter.
Sicherheits-Tipp fürs Heckeschneiden:
- Arbeite in dichten Hecken nie ungeschützt einfach drauflos.
- Trage immer schnittsichere Handschuhe und eine Schutzbrille.
- Gerade versteckte Äste können zurückschnellen und Verletzungen verursachen.
- Achte an heissen Tagen darauf, dass du dich vor der Sonne schützt.
Entdecke auch unseren Heckenscheren-Ratgeber für den idealen Heckenschnitt:
Lärm hat auch im Sommer klare Grenzen
Der Sommer ist die Zeit der offenen Fenster, gemütlicher Grillabende und ausgeprägter Ruhebedürfnisse. Gerade bei Gartenarbeiten wird mit lauten Geräten gearbeitet. Deshalb gelten in der Schweiz strenge Ruhezeiten. Oft sind diese auf Gemeindeebene geregelt.
Gartenwerkzeuge mit hohem Lärmpegel:
- Laubbläser
- Hochdruckreiniger
- Motorsägen
- Häcksler
- Rasenmäher
Wann du lieber keine lauten Gartenwerkzeuge einsetzt:
- Mittagsruhe (meist zwischen 12:00–13:30 Uhr)
- Abends ab ca. 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: häufig komplettes Verbot
Am besten, du informierst dich bei deiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die geltenden Ruhezeiten.
Warum das mehr als Rücksicht ist:
- Dauerlärm kann zu Konflikten und Anzeigen führen.
- Lärm führt zu Konzentrationsverlust, Stress und schlechtem Schlaf.
- Konzentrationsverlust erhöht das Unfallrisiko.
Sicherheits-Tipp für den Umgang mit lauten Geräten:
Bei allen motorisierten und lauten Geräten empfehlen wir:
- Trage einen Gehörschutz.
- Ziehe feste Schuhe mit gutem Grip an.
- Achte auf deinen Augenschutz.
Gibt es Vorschriften zu invasiven Pflanzen?
Nicht alle Gartenarbeiten sind laut, manche sind schlicht gefährlich, weil sie dich mit Pflanzen in Berührung bringen, die in der Schweiz nicht heimisch oder sogar verboten sind. Dabei handelt es sich um invasive Pflanzen, auch Neophyten genannt. Diese breiten sich schnell aus und verdrängen heimische Arten. Einige sind sogar gesundheitsschädlich und können beispielsweise schwere Hautverbrennungen oder starke allergische Reaktionen hervorrufen.
Problematische Arten von Neophyten in der Schweiz:
- Ambrosia: starke Allergene
- Japanischer Staudenknöterich: extrem invasiv, verdrängt heimische Pflanzen, breitet sich explosionsartig aus, kann durch seine Wurzeln Gebäude, Wege, Uferbefestigungen etc. zerstören.
- Riesenbärenklau: verursacht schwere Hautverbrennungen.
- Lorbeer, auch Kirschlorbeer: hoch invasiv, breitet sich stark aus, verdrängt heimische Pflanzenarten, bietet kaum ökologischen Wert für Insekten oder Vögel. Seit September 2024 ist der Verkauf in der Schweiz verboten.
- Einjähriges Berufkraut: hoch invasiv, verdrängt z. B. in Magerwiesen seltene Pflanzenarten und stellt eine Gefahr für die Biodiversität dar.
- Götterbaum: invasiv, kann Bauten beschädigen.
In der Schweiz seit 1. September 2024 verbotene invasive Pflanzen:
- Kirschlorbeer
- Sommerflieder
- Tessiner Palme
- Götterbaum
- Falsche Mimose (Silber-Akazie)
- Bastardindigo
- Chinesischer Buschklee
Was du beachten musst:
- Pflanze Neophyten nicht in deinem Garten.
- Informiere dich über geltende Regeln in deinem Wohnkanton. Teilweise besteht Melde- oder Bekämpfungspflicht.
- Entferne invasive Pflanzen aus deinem Garten und entsorge sie fachgeregt (nicht kompostieren).
Sicherheits-Tipp für die Gartenarbeit mit Neophyten:
- Arbeite immer mit Handschuhen, langärmliger Kleidung und Schutzbrille.
- Kontaktiere bei Unsicherheit lokale Behörden.
Die goldene Regel für deine Auszeit im Garten:
Was laut, radikal oder invasiv ist, gehört auf den Prüfstand.
Wenn du dich an die Vorgaben deiner Wohngemeinde hältst, steht der nächsten Sommer-Gartensaison nichts mehr im Wege.