Versicherte Personen: Vorgehen nach Unfall oder bei Berufskrankheit
Sie hatten einen Unfall oder leiden an einer Berufskrankheit? Wir begleiten Sie und helfen Ihnen weiter. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen – von der Meldung bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
Einen Unfall oder eine Krankheit im Millitärdienst melden Sie bitte direkt der Millitärversicherung.
Inhalt
Kurz und bündig
Hier finden Sie als versicherte Person alles Wichtige rund um das Vorgehen nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit.
- «mySuva für Verunfallte»: Schadenmeldung und Dokumente – online, schnell und einfach
- nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit: alle Informationen zum Ablauf und wo Sie Ihre Ansprechperson finden
- Schadennummern-Service: Schadennummer zur Weitergabe an Leistungserbringende für effiziente Abwicklung
- FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Nach Unfall oder bei Berufskrankheit
Ein Unfall oder eine Berufskrankheit kommt unerwartet und stellt Sie vor Herausforderungen. Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Meldung bis zur Rückkehr in den Alltag. Erfahren Sie hier, wie der Prozess abläuft und wie Sie im Kundenportal unter «mySuva für Verunfallte» jederzeit den Überblick behalten.
mySuva: praktische Online-Services
Egal, ob Sie Ihre Schadennummer schnell online abrufen, den Überblick über Ihre Schadenmeldung behalten oder direkt mit uns kommunizieren möchten: Im Online-Service «mySuva für Verunfallte» im Kundenportal mySuva finden Sie die passenden Informationen.
Leistungen der Suva nach Unfall oder bei Berufskrankheit
Nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit erhalten Sie:
- Heilbehandlungen und Kostenvergütungen für medizinische Behandlungen und Rehabilitation
- Geldleistungen wie Taggelder oder Renten
Detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Unfall oder Krankheit?
Um zu unterscheiden, ob ein Ereignis als Unfall, Berufskrankheit oder Krankheit eingestuft wird, wurde gesetzlich festgelegt, was als Unfall und was als Berufskrankheit gilt. Mehr dazu im Video.
Für detaillierte Informationen lesen Sie diesen Magazinbeitrag
FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Nach Unfällen oder bei Berufskrankheiten können Fragen auftauchen. In den FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu spezifischen Themen.
Ein Unfall ist ein plötzliches und unbeabsichtigtes Ereignis, bei dem ein ungewöhnlicher äusserer Faktor auf den menschlichen Körper einwirkt. Dessen Folge ist eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder der Tod.
Unfallbeispiele
- Bei der Arbeit auf dem Bau schneiden Sie sich mit der Stichsäge in die Hand.
- Sie stürzen in der Freizeit mit dem Velo und brechen sich den Arm.
Die Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen auch bei folgenden Körperschädigungen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind:
- Knochenbrüche
- Verrenken von Gelenken
- Meniskusrisse
- Muskelrisse
- Muskelzerrungen
- Sehnenrisse
- Bandläsionen
- Trommelfellverletzungen
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wird.
Beispiele für Berufskrankheiten
- Auf der Baustelle arbeiten Sie vorwiegend draussen. Dabei sind sie zu hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt, durch die Sie an Hautkrebs erkranken.
- Sie erleiden einen Gehörschaden, weil Sie am Arbeitsplatz schädlichem Lärm ausgesetzt sind.
- Sie arbeiten in einer Grossbäckerei und leiden an einer Mehlstauballergie.
Die Integritätsentschädigung ist eine einmalige Kapitalleistung, die im Rahmen der Schweizer Unfallversicherung (UVG) an Personen ausbezahlt wird, deren körperliche, geistige oder psychische Integrität durch einen Unfall dauerhaft und erheblich geschädigt wurde. Sie dient dem Ausgleich immaterieller Nachteile, ähnlich wie ein Schmerzensgeld, und ist unabhängig von der Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person.
Zweck der Integritätsentschädigung
- Sie soll die durch den Unfall verursachte dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität abgelten, beispielsweise bei Verlust eines Körperteils, vollständiger Blindheit oder schweren psychischen Folgen.
- Die Entschädigung ist eine Anerkennung des erlittenen immateriellen Schadens und erfolgt zusätzlich zu anderen Leistungen wie Renten oder Heilungskosten.
Durch den Abschluss einer Abredeversicherung wird der obligatorische Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate weitergeführt.
Bitte melden Sie den Unfall direkt bei unserem Kompetenz-Center Schaden. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +41 58 411 12 12
Rückfälle im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Berufskrankheit melden Sie beim früheren Arbeitgebenden oder direkt bei unserem Kompetenz-Center Schaden. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +41 58 411 12 12
Wenn Sie bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet sind und während dieser Zeit einen Unfall hatten, wenden Sie sich zur Erfassung der Meldung bitte an ihre Arbeitslosenversicherung.
Sie sind nicht bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet? Dann kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung.
Grundsätzlich gilt: Sie melden den Unfall bei der Personalabteilung des Arbeitgebenden, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Unfalls gearbeitet haben. Erreichen Sie diesen Arbeitgebenden nicht mehr, wenden Sie sich bei Fragen an uns. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +41 58 411 12 12.
In diesen Fällen melden Sie Ihren Unfall oder Ihre Berufskrankheit am besten direkt bei unserem Kompetenz-Center Schaden. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +41 58 411 12 12.
Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +41 58 411 12 12.