Unfallversicherung nach UVG
Als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung der Schweiz versichert die Suva rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Informieren Sie sich hier über die Zuständigkeiten und den Umfang Ihrer Unfallversicherung.
Inhalt
Kurz und bündig
- Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind alle Arbeitnehmenden in der Schweiz durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
- Wer mindestens acht Wochenstunden beim selben Unternehmen arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
- Bei der Suva sind diese Personen dann obligatorisch versichert, wenn deren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich der Suva tätig ist. Ausschlaggebend sind hier die in den Betrieben ausgeübten Tätigkeiten.
- Betriebe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, können ihre Mitarbeitenden bei einem anderen Unfallversicherer versichern.
Ist mein Betrieb bei der Suva versichert?
Im Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist geregelt, welche Betriebsarten obligatorisch bei der Suva versichert sind.
