Header-Abredeversicherung_1224x437px.jpg

Abredeversicherung

Wer eine Abredeversicherung abschliesst, ist mit hervorragenden Leistungen bei einem Unfall versichert – bis zu sechs Monate über das Ende des obligatorischen NBU-Versicherungsschutzes hinaus.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Die Abredeversicherung verlängert den obligatorischen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate.
  • Der Schutz gegen Nichtberufsunfälle ist auch im Ausland wirksam.
  • Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt werden.

Schliessen Sie die Versicherungslücke

Falls Sie Ihre Arbeitsstelle aufgeben oder unbezahlten Urlaub beziehen, läuft Ihre Deckung gegen Nichtberufsunfälle während 31 Tagen weiter. Dies ab dem letzten Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch. Dies betrifft auch Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung oder in Eingliederungsmassnahmen der IV.

Nach dem Ablauf der 31 Tage geniessen Sie keine Unfalldeckung mehr – das kann teuer werden. Schliessen Sie darum diese Versicherungslücke mit einer Abredeversicherung und profitieren Sie von bis zu sechs zusätzlichen Monaten Versicherungsschutz.

Abredeversicherung abschliessen oder verlängern

Schliessen Sie Ihre Abredeversicherung ganz bequem online ab.

Abredeversicherung jetzt abschliessen

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen Ihre Suva Agentur gerne weiter.

Welche Leistungen übernehmen wir?

Zu den Leistungen der Suva Abredeversicherung zählen u.a. die medizinische Behandlung, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte. Im Unterschied zur einer Krankenversicherung muss sich der Versicherungsnehmende nicht an den Kosten beteiligen – Franchise und Selbstbehalt entfallen. Zudem können Taggelder oder Renten gesprochen werden.

Die Abredeversicherung ruht zudem automatisch während des Militärdienstes oder des Zivilschutzdienstes und verlängert sich danach um die Dauer des Einsatzes.

Länger bei Unfällen versichert

Durch eine Abredeversicherung verlängern Sie die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung: Wer vor Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abschliesst, kann den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu 6 weitere Monate verlängern. Die Versicherungsleistungen werden nach den Bestimmungen des UVG erbracht. Unfälle nach der Pensionierung (Rückzug aus dem Arbeitsmarkt) lösen keinen Anspruch auf Taggeld aus.

Kann ich mich versichern?

Ja, sofern Sie mindestens 8 Stunden pro Woche in einem bei der Suva versicherten Betrieb gearbeitet haben oder wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hatten oder sich in Eingliederungsmassnahmen der IV befanden.

Achtung: Um eine nahtlose Abredeversicherung bei der Suva abzuschliessen, darf der letzte Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch nicht länger als 31 Tage zurückliegen.

Wer es versäumt, innerhalb der erwähnten 31 Tage – der sogenannten Nachdeckungsfrist – eine Abredeversicherung abzuschliessen, kann dies nicht mehr nachholen. Das damit einhergehende Ablaufen der Nichtberufsunfall-Versicherungsdeckung kann einen teuer zu stehen kommen.

Denn wer dies zu spät bemerkt, kann das Unfallrisiko nur noch bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen lassen. Dabei erhält die betroffene Person jedoch nicht die vorteilhaften Versicherungsbedingungen der Nichtberufsunfallversicherung nach UVG wie sie die Abredeversicherung garantiert.

Was kostet es mich?

Eine Monatsprämie kostet 65 Franken (online mit Kreditkarte, PostCard, Twint, PayPal oder per Rechnung +CHF 5 zu bezahlen). Nach der Bezahlung erhalten Sie einen international verwendbaren Versicherungsausweis.

Neben der Abschlussfrist von nur einem Monat muss auch die Prämie (CHF 65 pro Monat) vor Ablauf dieser Frist entrichtet sein – im Fall von 6 Monaten also CHF 390.

 

Zu beachten ist, dass eine abgeschlossene Abredeversicherung nicht gekündigt werden kann. Auch Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, die Abredeversicherung nur für die sicher benötigte Zeitdauer abzuschliessen (Mindestlaufzeit: 1 Monat). Bei Bedarf kann sie monatlich bis zum Maximum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten verlängert werden.

Weltweit versichert

Wer gegen ausserberufliche Unfälle versichert ist, geniesst den Versicherungsschutz der Suva auch im Ausland. Zu den Versicherungsleistungen zählen etwa die medizinische Behandlung, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte.

Versicherungsbedingungen

Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt werden. Bevor Sie Ihren Schutz gegen Nichtberufsunfälle verlängern, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden. Auch Prämienerstattungen sind nicht möglich. Schliessen Sie die Abredeversicherung deshalb nur für die sicher benötigte Zeitdauer ab (Mindestlaufzeit: ein Monat). Bei Bedarf kann Ihre laufende Abredeversicherung bis maximal sechs Monate verlängert werden.
  • Für die Verlängerung des Versicherungsschutzes um mehr als sechs Monate empfiehlt es sich, den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen zu lassen.
  • Das Berufsunfallrisiko wird nicht durch die Abredeversicherung gedeckt, da diese sich nur auf Nichtberufsunfälle bezieht.
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfälle versichert.
  • Der Versicherungsschutz für Militärdienst-, Zivildienst- oder Zivilschutzdienst-Leistende läuft über die Militärversicherung.
  • Die Militärversicherung kann nicht über die Abredeversicherung verlängert werden. Eine bereits laufende Nachdeckungsfrist oder Abredeversicherung ruht während des Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstes.
  • Die Versicherungsdeckung besteht nur unter der Voraussetzung, dass die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind.

Finden Sie diese Seite hilfreich?

Das könnte Sie auch interessieren