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Erkrankungen des Bewegungsapparats und Beurteilung als Berufskrankheit

Bei ungünstigen körperlichen oder chronischen Belastungen am Arbeitsplatz reagiert der Bewegungsapparat oft mit Schmerzen. Die Auslöser sind ebenso vielfältig und variabel wie die Arbeitsplätze und die Arbeitnehmenden. Deshalb ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Erfahren Sie mehr über Schädigungen des Bewegungsapparats im Arbeitsumfeld.

Inhalt

Kurz und bündig

Die arbeitsmedizinische Beurteilung unterscheidet zwischen akuten und chronischen Erkrankungen.
Zu den uns am häufigsten gemeldeten Erkrankungen zählen:

  • Schleimbeutelentzündungen (Bursitiden) am Kniegelenk, verursacht durch knieende Arbeitshaltung
  • Sehnenscheidenentzündungen (Tendovaginitiden) im Bereich der Unterarme und Handgelenke durch ungewohnte und repetitive Bewegungen
     

Wenn sich der Bewegungsapparat nicht mehr bewegen will

Insgesamt ist das Spektrum der möglichen Berufskrankheiten des Bewegungsapparates jedoch sehr gross und die Erkrankungen können am gesamten Bewegungsapparat auftreten. Auslöser sind unter anderem Fehlhaltungen, stark repetitive Tätigkeiten oder auch Vibrationen und es können Abnutzungserscheinungen entstehen.

Oft betroffen: das Knie

Zu den häufigen Berufskrankheiten des Bewegungsapparates zählen wie bereits erwähnt die chronischen Schleimbeutelentzündungen durch Druck von aussen. Dabei ist die Bursitis im Bereich des Kniegelenkes die häufigste Form. Sie tritt vor allem bei Personen auf, die viel in knieender Position arbeiten wie etwa Fachkräfte im Bereich Bodenbeläge. Dank der Prävention sind in den letzten Jahrzehnten vermehrt und v.a. qualitativ bessere Knieschoner zum Einsatz gekommen, was zu einem deutlichen Rückgang der Bursitiszahlen führte.

Vibration und die Auswirkung auf den Bewegungsapparat

Auch chronische Exposition zu Vibrationen können Berufskrankheiten verursachen. Hierbei kann zwischen einer Schädigung von Knochenstrukturen (Beispiel: M. Kienböck), Blutgefässen mit einer nachfolgenden Durchblutungsstörung und Nervenschädigungen unterschieden werden. Bekannt ist bei den sog. Vibrationsschäden, dass unterschiedliche Frequenzen der Vibrationen unterschiedliche Strukturen schädigen können. Im Rahmen der Beurteilung einer solchen Schädigung als Berufskrankheit werden Fachspezialisten der Suva hinzugezogen, welche eine genaue Auflistung der verwendeten Arbeitsgeräte erstellen und so beurteilt werden kann, welche Vibrationsfrequenzen bei der beruflichen Tätigkeit v.a. vorliegen. 

Zusätzlich können Tipps zur Verwendung zum Beispiel von vibrationshemmenden Handschuhen etc. gegeben werden.

Beurteilung einer Berufskrankheit am Bewegungsapparat

Die meisten Erkrankungen des Bewegungsapparates müssen nach Artikel 9.2 des Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) beurteilt werden. Dies, weil sie in der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) nicht in der Liste der arbeitsbedingten Erkrankungen aufgeführt sind. 

Lediglich chronische Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen sind im Anhang 1 der UVV aufgeführt. Nur bei diesen Ausnahmen reicht es aus, dass die beruflichen Faktoren mehr als 50 Prozent am Ursachenspektrum ausmachen, um als Berufskrankheit zu qualifizieren. Bei allen anderen Erkrankungen müssen die beruflichen Faktoren mindestens 75 Prozent am gesamten Ursachenspektrum ausmachen.

Im Anhang 1 der UVV aufgeführt sind:

  • chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck (chronische Bursitiden)
  • Drucklähmung der Nerven (z.B. Karpaltunnelsyndrom)
  • Sehnenscheidenentzündung (Peritendinitis crepitans) – hier vor allem akute Entzündungen 
  • Erkrankungen durch Vibrationen (nur radiologisch nachweisbare Einwirkungen auf Knochen und Gelenke, Einwirkungen auf den peripheren Kreislauf, Einwirkungen auf die peripheren Nerven)
  • das Hypothenar-Hammer-Syndrom

Eine gezielte Prävention zeigt Wirkung

Berufskrankheiten am Bewegungsapparat lassen sich mit ergonomischen Massnahmen erfolgreich verhüten oder senken die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Krankheit überhaupt auftritt. Ein aktueller Schwerpunkt der Prävention von Erkrankungen des Bewegungsapparats liegt auf dem Umgang mit schweren Lasten und in der Beseitigung oder Reduktion von Fehl- und Zwangshaltungen sowie von repetitiven und einseitigen Belastungen des Bewegungsapparats.

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