Vorsicht bei hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen für Bagger
Unsichere hydraulische Schnellwechseleinrichtungen an Baggern sind für eine Häufung schwerer Unfälle verantwortlich. Erfahren Sie hier, worauf Ihre Mitarbeitenden beim Werkzeugwechsel achten müssen, um niemanden in Gefahr zu bringen. Ausserdem informieren wir Sie über die Fristen für die Umrüstung und die rechtlichen Aspekte.
Inhalt
Kurz und bündig
Eine Häufung schwerer Unfälle in den letzten Jahren lässt sich auf hydraulische Schnellwechseleinrichtungen (SWE) an Baggern zurückführen. Das Risiko ist hoch, dass sich das Werkzeug löst und eine Person trifft.
In der Folge hat sich die Suva mit Branchenvertretern auf ein Verkaufsverbot geeinigt. Folgende Fristen gelten für unsichere hydraulische Schnellwechseleinrichtungen am Bagger:
- Seit 10. April 2017 nicht mehr für den Verkauf zugelassen.
- Umrüstung oder Auswechslung innerhalb von 5 Jahren ab 1. Januar 2020, wenn diese 8 Jahre alt sind.
- Verwendungsverbot ab 1. Januar 2025
Gefährliche hydraulische Schnellwechseleinrichtungen
Hydraulische Schnellwechseleinrichtungen (SWE) für Bagger ermöglichen es Baggerführerinnen und Baggerführern, Werkzeuge und Anbaugeräte bis hin zu ganzen Bagger-Auslegerteilen an ihren Maschinen selbst zu wechseln. Diese Einrichtungen sind heute weit verbreitet.
Eine Häufung schwerer Unfälle hat in den vergangenen Jahren ein kritisches Licht auf hydraulische SWE geworfen. Oft sind solche Einrichtungen nicht korrekt verriegelt, sodass Werkzeuge und Anbaugeräte herunterfallen und Menschen gefährden.
In der Folge hat die Suva mehrere Verkaufsverbote für Schnellwechseleinrichtungen verfügt. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) und dem Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) hat sich die Suva darauf geeinigt, die Umrüstung unsicherer hydraulischer Schnellwechseleinrichtungen an Baggern vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2025 zu staffeln.
Verkaufsverbote seit 2016
Aufgrund des Unfallgeschehens und der Mängel bezüglich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen hat die Suva mehrere Verkaufsverbote für Schnellwechseleinrichtungen verschiedener Hersteller per 1. Januar 2016 verfügt.
Ein Grossteil der Inverkehrbringer hat ihre bestehenden Schnellwechselsysteme seither weiter entwickelt und bietet diese am Markt an. Ebenfalls sind Nachrüstlösungen für unsichere Bagger-Schnellwechsler verfügbar, die sich noch mitten im Lebenszyklus befinden.
Bundesgericht bestätigt Verkaufsverbote
Das Verkaufsverbot der Suva wurde in drei Fällen angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diese Beschwerden zunächst in drei Urteilen vom 4. und 9. Dezember 2015 gut und hob die Verfügungen der Suva auf.
Nach einer Beschwerde der Suva hat jedoch das Bundesgericht am 10. April 2017 diesen Entscheid korrigiert und die drei angefochtenen Verkaufsverbote bestätigt. Sie sind somit rechtskräftig, so wie alle übrigen ausgesprochenen Verkaufsverbote.
Gestaffelte Massnahmen zur Umrüstung unsicherer SWE
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) und die Suva haben sich darauf geeinigt, unsichere hydraulische Schnellwechseleinrichtungen (SWE) an Baggern zeitlich gestaffelt umzurüsten. Sie können die gemeinsame Mitteilung hier
- Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle unsicheren hydraulischen SWE an Baggern, die älter als 8 Jahre sind, nachgerüstet oder ersetzt sein.
- Seit 1. Januar 2025 ist der Einsatz aller unsicheren hydrauslischen Schnellwechseleinrichtungen verboten.
- Neu in Verkehr gebrachte sowie herkömmliche hydraulische Schnellwechseleinrichtungen müssen die Bestimmungen der Eidgenössischen Maschinenverordnung (MaschV) und der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) einhalten.
Gemäss dieser Übergangsregelung dürfen Unternehmen nur noch umgerüstete SWE einsetzen und verwenden, welche die Bestimmungen der Maschinenverordnung (MaschV
Die Maschinenverordnung legt fest, dass eine Maschine, die in der Schweiz in Verkehr gebracht wird, die Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG (EU-Maschinenrichtlinie ) erfüllen muss.
Unfällen vorbeugen
Um Unfälle zu vermeiden, gilt es, Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer für die Gefahren zu sensibilisieren und sie im korrekten Umgang mit nicht konformen SWE zu schulen.
Im Zentrum dieser Instruktion steht der Gegendrucktest nach dem Werkzeugwechsel. Die dafür erforderlichen Instruktionsunterlagen hat die Suva gemeinsam mit dem SBV und dem VSBM erarbeitet.
Die Betriebe haben ein Rundschreiben mit Informationen über die Art der Instruktion und den Einsatz der Instruktionshilfsmittel erhalten.
Mit dem Gegendrucktest können Sie im Do-it-yourself-Verfahren schwere Unfälle verhindern.
Weitere Informationen
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen, wann bei Schnellwechslern Vorsicht geboten ist, wer die Verantwortung trägt und wie sich die rechtliche Situation für Hersteller und Verwender präsentiert.
Bei Unfällen war meistens die Schnellwechseleinrichtung nicht korrekt verriegelt. Dies hatte folgende Gründe:
- Der Baggerführer hatte wissentlich das Gerät angehoben, ohne den notwendigen Verriegelungsvorgang abzuschliessen.
- Der Baggerführer hatte vergessen, den Verriegelungsvorgang abzuschliessen (Ablenkung).
- Dem Baggerführer wurde nicht oder ungenügend angezeigt, dass die Schnellwechseleinrichtung nicht korrekt verriegelt war.
Absturz eines Anbauwerkzeugs (hier zur Illustration absichtlich herbeigeführt)
Ein weit verbreitetes Funktionsprinzip von hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen (SWE) führt durch die Sequenzen aufnehmen–verriegeln–verschliessen:
- Aufnehmen: Das Werkzeug oder Anbaugerät wird beispielsweise mit einer offenen Klaue der SWE an der Aufnahmeachse aufgenommen.
- Verriegeln: Mit einem Keil oder Bolzen werden SWE und Werkzeug oder Anbaugerät mechanisch miteinander verbunden (Formschluss).
- Verschliessen: Eine Steuerung – meistens eine Hydraulikschaltung – sorgt dafür, dass sich die Verriegelung nicht selbstständig öffnen kann.
Je nach Produkt können folgende Probleme bestehen:
- Fehlanwendungen wie das Anheben von Werkzeugen und Anbaugeräten ohne Verriegelung sind grundsätzlich möglich.
- Die Anzeige des Verriegelungszustandes fehlt, ist falsch oder mangelhaft.
- Der Verriegelungszustand der Schnellwechseleinrichtung wird von der Steuerung falsch erkannt.
Alle diese Probleme können dazu führen, dass Werkzeuge oder Anbaugeräte herunterfallen und dabei Personen gefährden.
Mit diesen Massnahmen können Sie die Risiken im Umgang mit SWE senken:
Arbeitgeber
- Beschaffen Sie nur sichere Produkte.
- Informieren Sie sich bei den Lieferanten, ob die Produkte von Sicherheitsmängeln betroffen sind.
- Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit SWE.
- Verwenden Sie Betriebsanleitungen für die Instruktion.
- Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Hersteller.
Mit diesem Beurteilungsblatt
Baggerführer
Führen Sie bei herkömmlichen SWE nach jedem Wechsel eines Werkzeuges oder Anbaugerätes einen Gegendrucktest (Bild) durch. Ein «Rütteltest» – das schnelle Ein- und Ausfahren des Löffelzylinders – ist ungenügend und gibt bei bestimmten SWE keine Sicherheit für eine korrekte Verriegelung.
Instandhalter
Führen Sie die Instandhaltung strikt nach Angaben des Herstellers durch.
Gegendrucktest: Belasten Sie das Anbaugerät nach dem Aufnehmen am Boden. So prüfen Sie, ob die Schnellwechseleinrichtung richtig verriegelt ist.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite «Sicheres Arbeiten mit Schnellwechslern? Nur mit Gegendrucktest».
Die Suva beaufsichtigt für die Betriebe der Baubranche die Anwendung der Arbeitsmittel und deren Produktesicherheit. Gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag eröffnete die Suva Produktkontrollverfahren für mehrere gängige, vorwiegend hydraulische Schnellwechseleinrichtungen (SWE). Diese Verfahren hatten zum Ziel, Sicherheitsmängel an den Produkten zu beheben.
Die Suva verfügte mehrere Verkaufsverbote, die anschliessend vom Bundesgericht bestätigt wurden. Die Schlussfolgerungen des Bundesgerichts lassen sich auf alle bis zu diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachten SWE übertragen, wenn das Risiko der fehlerhaften Verriegelung nicht mit technischen oder baulichen Massnahmen beseitigt oder minimiert wird.
Solche Geräte erfüllen die Anforderungen gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Die Gesetzgebung stellt klare Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Wenn Sie Hersteller, Inverkehrbringer oder Arbeitgeber sind, ist es unverzichtbar, dass Sie das Recht kennen und in der Praxis umsetzen. Denn auf diese Weise schützen Sie nicht nur alle, die Ihre Maschine bedienen, sondern auch Ihr Unternehmen, indem sie es vor Rechtsverfahren bewahren.