Arbeiten auf Dächern
Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Wichtig ist, dass Sie diese bereits bei der Arbeitsvorbereitung einplanen. Dabei haben kollektive Schutzmassnahmen immer Vorrang vor einer individuellen Sicherung. Hier finden Sie Informationen und Vorgaben für das Arbeiten auf Dächern.
Inhalt
Kurz und bündig
Jedes Jahr stürzen in der Schweiz bei Dacharbeiten etwa 220 Personen ab. Die Folgen der Absturzunfälle sind meist viel schwerer als bei anderen Arbeitsunfällen. Von den 220 Verunfallten sterben drei Menschen, 15 erleiden bleibende Schäden.
Diese Unfälle verursachen grosses Leid und hohe Kosten. Deshalb ist es wichtig, aus den Unfällen Lehren für die eigene Arbeit zu ziehen. Nutzen Sie typische Unfallbeispiele für die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. So sensibilisieren Sie diese für die Gefahren.
Es lohnt sich, bei Arbeiten auf dem Dach in die Prävention zu investieren. Werden lebenswichtige Regeln und alle notwendigen Schutzmassnahmen – auch bei kurzen Einsätzen – konsequent angewendet, lassen sich Absturzunfälle verhindern.
1000 Berufsunfälle pro Jahr bei Arbeiten auf dem Dach
Absturzsicherungen beim Erstellen von Dächern
Kollektive Schutzeinrichtungen sind beim Erstellen von Dächern vorgeschrieben. Als Kollektivschutz gelten beispielsweise
- ein Fassadengerüst,
- ein Auffangnetz oder ein Fanggerüst
- ein Seitenschutz
- Der Dachrand muss mit einem Spenglergang oder Seitenschutz gesichert werden.
Arbeiten auf Dächern: Darauf sollten Sie achten
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Seien Sie sich dabei bewusst, dass Dächer und Fassaden sehr anspruchsvolle Arbeitsorte sind. Instruieren Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden regelmässig darin, wie sie sich gegen Absturz sichern können.
Der Instruktionsinhalt und die notwendigen Schutzmassnahmen finden Sie in den lebenswichtigen Regeln:
- Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden
- Acht lebenswichtige Regeln für Arbeiten mit Anseilschutz
Nutzen Sie die Unterlagen und das dazugehörige Material für die Instruktion Ihrer Mitarbeitenden. So verhindern Sie schwere Unfälle.
Achtung: nicht durchbruchsichere Dachflächen
Die Suva fordert Planende und Unternehmungen dringend auf, nur noch dauerhaft durchbruchsichere Dachflächen zu planen und zu erstellen. Nicht durchbruchsichere Dächer und Teile davon stellen eine grosse Gefahr dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen.
Absturzsicherungen für die Nutzung und Instandhaltung von Dächern
Dächer dienen häufig als Standort für Solaranlagen und alle Arten von technischen Aufbauten. Um an diesen Anlagen Unterhaltsarbeiten und Reparaturen auszuführen, braucht es sichere Zugänge und Absturzsicherungen. Ein Anseilschutz als Absturzsicherung ist nur dann erlaubt, wenn die Arbeiten insgesamt nicht mehr als zwei Personenarbeitstage pro Dach betragen.
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Rechtliche Grundlagen
In den folgenden gesetzlichen Grundlagen sind die notwendigen Schutzmassnahmen für das Arbeiten auf Dächern definiert:
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 17
- Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 27, 28, 41 bis 46
- Gesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 82
- Obligationenrecht (OR) Art. 58, Werkeigentümerhaftung
- Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
- Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)
- EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (EU/2016/425)
- Harmonisierte Europäische Norm (z. B. EN 795, EN 517)
- Europäische Technische Bewertung (ETB) oder Zulassung
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen haben, erhalten Sie bei den folgenden Verbänden Auskunft oder finden detaillierte Informationen:
- «Gebäudehülle Schweiz – Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen»
- suissetec – Schweizerischer Gebäudetechnikverband
- Swissolar – Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie