Für die Absturzsicherung auf dem Dach haben kollektive Schutzmassnahmen wie ein Fassadengerüst oder Geländer immer Vorrang vor dem individuellen Anseilschutz.
Absturzunfälle haben schwere Folgen. Deshalb ist es wichtig, die Schutzmassnahmen immer konsequent anzuwenden – auch bei kurzen Arbeiten.
Treffen Sie schon für die Arbeitsvorbereitung auf dem Dach (z. B. Aufnehmen der Masse) die notwendigen Schutzmassnahmen gegen Absturz.
Das Arbeiten auf Dächern birgt viele Gefahren. Es drohen Stürze vom oder durch das Dach, durch Dachöffnungen oder nach Abrutschen von der Dachfläche – auch bei Dächern mit geringer Neigung. Deshalb ist die richtige Absturzsicherung eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten auf dem Dach.
Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Schutzmassnahmen gegen Absturz schon bei der Planung berücksichtigen. Wo immer möglich ist ein Kollektivschutz, wie ein Fassadengerüst oder Geländer zu erstellen. Die Sicherung mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist nur erlaubt, wenn ein Kollektivschutz technisch nicht möglich ist.
Jedes Jahr stürzen bei Dacharbeiten über 200 Personen ab. Im Durchschnitt sterben dabei mehr als 5 Menschen pro Jahr. Zudem werden rund 20 Absturzopfer invalid. Das heisst: mehr als jeder zehnte Absturzunfall bei Dacharbeiten endet mit schwersten Verletzungen. Die Zahlen machen deutlich, dass es sich lohnt, hier einen Schwerpunkt in der Prävention zu setzen.
Aus Unfällen lernen
Diese Unfälle verursachen grosses Leid und hohe Kosten. Deshalb ist es wichtig, aus Unfällen die richtigen Lehren zu ziehen:
Wie kam es zum Unfall?
Mit welchen Massnahmen können gleiche oder ähnliche Ereignisse vermieden werden?
Sie finden Antworten auf diese Fragen in unseren Unfallbeispielen . Die Unfallbeispiele beschreiben Unfälle, die sich tatsächlich bei Arbeiten auf Dächern ereignet haben. Sie können sie beispielsweise verwenden, um eine Sicherheitsschulung interessant und praxisnah zu gestalten.
Die Geschichte eines Verunfallten
«15 Minuten am falschen Ort gespart» und eine Unachtsamkeit führten zur Katastrophe: Ungesichert stürzte Werner Witschi durch ein Dach fast 6 Meter in die Tiefe. Heute lebt er im Rollstuhl.
Unterzeichnen Sie die Sicherheits-Charta. Sie setzen damit im Betrieb ein Zeichen und verpflichten sich, Ihren Beitrag für das sichere Arbeiten auf Dächern zu leisten. Werden lebenswichtige Regeln bei Arbeiten auf Dächern nicht eingehalten, gilt für alle «Stopp – Gefahr beheben – weiterarbeiten». www.sicherheits-charta.ch
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 sind sämtliche Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Der Werkeigentümer ist gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 58 verantwortlich, dass sein Dach mit den regelkonformen Sicherheitsmassnahmen ausgerüstet ist.
Ein Geländer (Flachdachgeländer, Dachfangwand, Dachdeckerschutzwand, usw.) für Bau- und Unterhaltsarbeiten muss mindestens der Norm SN EN 13374 «Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen – Prüfverfahren» entsprechen.
Bei Geländern und Brüstungen von öffentlichen Bauten gelten die Regeln des kantonalen Baugesetzes (z. B. nach SIA 358).
Einrichtungen zum Anschlagen von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und deren Befestigungen am Bauwerk müssen nachweislich (Konformitäts- oder Leistungserklärung) einer der folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regeln entsprechen:
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, PrSV)
- EWG-Richtlinie über PSA (89/686/EWG)
- Harmonisierte Europäische Norm (z.B. EN 795, EN 517)
- Europäische Technische Bewertung oder Zulassung
Handeln
Was ist generell zu beachten bei Arbeiten auf Dächern?
Lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern
Das konsequente Einhalten der lebenswichtigen Regeln hilft, die Sicherheit bei Arbeiten auf Dächern zu erhöhen. Stoppen Sie bei einem Verstoss gegen diese Regeln die Arbeit. Beheben Sie zuerst die Gefahr und arbeiten Sie erst danach weiter. So können Sie Leben retten. Informieren Sie sich als Arbeitnehmer und Vorgesetzter über die lebenswichtigen Regeln für Ihren Arbeitsbereich:
Achtung: nicht oder nur beschränkt durchbruchsichere Dachflächen
Die Suva fordert Planer und Unternehmungen dringend auf, nur noch dauerhaft durchbruchsichere Dachflächen zu planen und zu erstellen. Nicht durchbruchsichere Dächer und Teile davon stellen eine grosse Gefahr dar und führen immer wieder zu schwersten Unfällen.
Grundsätzlich hat auf Dächern der Kollektivschutz Vorrang gegenüber dem Individualschutz. Das Erstellen eines Geländers ist also dem Einsatz der Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorzuziehen. Dies gilt auch für die spätere Nutzung und Instandhaltung eines Dachs. Wenn jedoch die bauliche Situation keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind für die Nutzung systematisch Anschlageinrichtungen für das Arbeiten mit Anseilschutz zu planen und einzurichten.
Regelkonforme Absturzsicherungen müssen nicht nur bei der Montage einer Solaranlage erstellt werden. Auch die spätere sichere Instandhaltung des gesamten Solardachs muss geplant und sichergestellt werden.
Für umfangreiche Arbeiten auf Dächer sind kollektive Schutzeinrichtungen vorgeschrieben. Also zum Beispiel für das eigentliche Erstellen von Dachflächen. Der Dachrand muss mit einem Spenglergang oder mit einem Geländer gesichert werden.
Dachöffnungen sind zum Beispiel mit einer durchbruchsicheren Abdeckung, einem Auffangnetz oder einem Fanggerüst zu sichern. Unabhängig von der Absturzhöhe.
Instandhaltungsarbeiten, die länger als 2 Personenarbeitstage dauern, benötigen hingegen dieselben kollektiven Schutzmassnahmen wie andere umfangreiche Arbeiten. Siehe oben.
Arbeiten dürfen nur dann mit der PSA gegen Absturz (Seilsicherung) ausgeführt werden, wenn die gesamten Dacharbeiten (Dachdecker, Spengler usw.) weniger als 2 Personenarbeitstage dauern.