Online-Service «Gehöruntersuchung»
Mit dem Online-Service «Gehöruntersuchung» im Kundenportal mySuva melden Sie Mitarbeitende mit hoher Lärmbelastung schnell und einfach zu einem Hörtest an. Der Service unterstützt Sie zudem dabei, alle erforderlichen Schritte effizient und zeitsparend zu erledigen.
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeitgebende sind für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Deshalb lädt die Suva alle 3 bis 4 Jahre Betriebe ein, Arbeitnehmende mit erhöhter Lärmexposition zur vorsorglichen Gehöruntersuchung anzumelden.
Mit dem Online-Service «Gehöruntersuchung» geht das einfach und schnell:
- Daten der letzten Gehöruntersuchung übernehmen
- Mitarbeitende zur Gehöruntersuchung anmelden
- Personalliste bequem hochladen
- Lärmsituation im Betrieb mittels Schallpegeltabelle einsehen
Sobald eine Gehöruntersuchung geplant ist, informieren wir Sie frühzeitig.
So gelangen Sie zum Online-Service
Es gibt zwei Wege, um den Online-Service «Gehöruntersuchung» zu nutzen:
- Mit einem Code: Sie erhalten mit unserer schriftlichen Aufforderung einen Code. Dieser gibt Ihnen für eine bestimmte Zeit Zugang zur Gehöruntersuchung.
- Im Kundenportal mySuva: Wenn Sie bereits im Kundenportal mySuva angemeldet sind, finden Sie die Gehöruntersuchung direkt in der Übersicht unter der Kachel «Gehöruntersuchung».
Führen Sie online die Anmeldung durch
So melden Sie Mitarbeitende zur Gehöruntersuchung an:
Registrieren und Einrichten
Datenschutz
Die Nutzung dieses Services dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Suva (gemäss UVG, MVG etc.). Die Daten werden auf den Servern der Suva gespeichert und zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben verwendet. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen für das Online-Kundenportal und die Suva-App «mySuva» und die Datenschutzerklärung der Suva.