Ein Mitarbeiter fräst mit einem Winkelschleifer. Dabei wird ein starker Funkenflug erzeugt. Er trägt einen Gehörschutz.

Persönliche Schutzausrüstung in der Metallbearbeitung

Das Unfallrisiko ist bei der Metallbearbeitung relativ hoch. Verletzungen an Fingern, Händen und Augen kommen oft vor. Deswegen ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung so wichtig. Hier liefern wir Entscheidungshilfen, bei welchen Tätigkeiten welche Schutzausrüstung notwendig ist.

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23.01.2026 / Aktualisiert: Webseite «Persönliche Schutzausrüstung in der Metallbearbeitung»

Inhalt

Kurz und bündig

In der Metallbearbeitung werden viele Maschinen und Arbeitsmittel eingesetzt. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen und gesundheitlichen Beschwerden. Technische und organisatorische Massnahmen reichen nicht immer aus, um diese zu vermeiden. Die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für einen wirksamen Schutz entscheidend:

  • Legen Sie fest, bei welchen Tätigkeiten welche PSA getragen werden muss.
  • Stellen Sie die geeignete PSA zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.

Gefahren in der Metallbearbeitung

Kleine Metallsplitter, scharfe Späne und Blechkanten, heisse Gegenstände sowie der Umgang mit scharfkantigen Werkzeugen sind nur einige Beispiele, die bei der Bearbeitung von Metall leicht zu Unfällen oder gesundheitlichen Problemen führen können.

Typische Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen sind:

  • Schnitt-, Stich- und Quetschverletzungen im Finger- und Handbereich
  • Augenverletzungen, z. B. durch kleine Metallsplitter oder Blendung beim Schweissen
  • Verletzungen durch Erfasstwerden von drehenden und bewegten Teilen
  • Hautverletzungen und -erkrankungen durch gesundheitsgefährdende Stoffe, z. B. Kühlschmiermittel
  • Gehörschäden durch Lärm
  • Atemwegserkrankungen, z. B. durch das Einatmen von Schweissrauch und Metallstaub
  • Verletzungen bei der Störungsbehebung oder Instandhaltung von Maschinen
  • Verletzungen bei Abstürzen, z. B. bei Montagearbeiten
  • Verletzungen durch herabfallende, schwere Gegenstände
Ein Mitarbeiter ist am Schweissen. Er trägt einen Atemschutz mit Sauerstoffversorgung sowie Handschuhe.
Atemschutz
Ein Mitarbeiter in einem Metallbaubetrieb schiebt ein Metallprofil in Richtung Fräse. Er trägt dabei Handschuhe.
Handschutz
Ein Mitarbeiter bedient eine Fernsteuerung, um damit ein Lasthebemagnet zu bedienen. Damit hebt er eine schwere Metallplatte. Er trägt Schuhe mit Fussschutz.
Fussschutz
Ein Mitarbeiter fräst mit einem Winkelschleifer. Dabei wird ein starker Funkenflug erzeugt. Er trägt einen Gehörschutz.
Augen- und Gehörschutz
Ein Mitarbeiter trägt einen weissen Helm.
Kopfschutz
Ein Mitarbeiter befindet sich auf einem Vordach in der Nähe des Randes und trägt einen Anseilschutz. Er ist mit einem Seil gesichert.
Anseilschutz

Schutzmassnahmen und PSA in der Metallbearbeitung

Viele Verletzungen und berufsbedingte Erkrankungen können durch konsequent getragene persönliche Schutzausrüstung verhindert werden. Sorgen Sie als Arbeitgebende dafür, dass Ihre Mitarbeitenden jederzeit sicher arbeiten können.

So gehen Sie vor:

  1. Informieren Sie sich darüber, welche Gefährdungen von den Maschinen ausgehen, welche Verhaltensregeln für sicheres Arbeiten wichtig sind und welche PSA effektiv schützt. Unsere Publikation «Sicherheitsregeln Metallbearbeitung» unterstützt Sie dabei.
  2. Setzen Sie die erforderlichen Schutzmassnahmen um: Legen Sie fest, bei welchen Tätigkeiten welche PSA Pflicht ist.
    • Kennzeichnen Sie die jeweiligen Arbeitsmittel und Bereiche gut sichtbar mit den entsprechenden Gebotsschildern.
    • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.
    • Erklären Sie, warum das konsequente Tragen der PSA wichtig ist.
    • Prüfen Sie regelmässig, ob die PSA konsequent und korrekt getragen wird.

Augen werden in der Metallbearbeitung besonders häufig verletzt. Sei es durch Blendung beim Schweissen, Metallsplitter beim Schleifen, Schweissen und Montieren oder den Kontakt mit Chemikalien. Der richtige Augen- und Gesichtsschutz ist dabei entscheidend.

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:

  • Legen Sie fest, welches Modell bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss. Kriterien für die Auswahl sind:
    • Je nach Gefährdungsbild muss das ganze Gesicht geschützt werden, dann sind mehr oder weniger geschlossene Gesichtsschutzschilder die richtige Wahl.
    • Passform: diese ist sehr individuell!
    • bei Sicherheitsbrillen: verstellbare Bügellänge und Neigungswinkel 
    • beschlagfreie Sichtscheiben und UV-Schutz
  • Tipp: Nutzen Sie unsere Auswahlhilfe, um die passende Schutzbrille für die jeweilige Tätigkeit zu finden. 
  • Stellen Sie die passenden Modelle zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent und korrekt getragen wird.

Wichtig

  • Korrektur- und Lesebrillen sind keine Schutzbrillen. 
  • Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit: Überbrillen eignen sich nur für kurzzeitiges Tragen. Für Arbeiten ab 2 Stunden pro Tag benötigen Ihre Mitarbeitenden korrigierte Schutzbrillen.
  • Bei Arbeiten über Kopf oder mit gefährlichen Flüssigkeiten: Nur geschlossene Schutzbrillen schützen zuverlässig.

Mit unserer Checkliste bekommen Sie die Gefährdungen von Augen- und Gesichtsverletzungen besser in den Griff:

Mehr zum Thema Augenschutz finden Sie hier.

Beim Schweissen und Schleifen entstehen Schweissrauch und feine Metallstäube, die die Atemwege schädigen können. Besonders gesundheitsgefährdend sind Stäube von Metallen wie Blei, Chrom, Nickel, Zink, Cobalt, Aluminium, Cadmium, Mangan und ihre Verbindungen.

Schweissrauch

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Schweissen:

  • Sorgen Sie für eine gute Absaugung und Lüftung. Dazu gehören:
    • mobile Schweissrauchabsauggeräte
    • Schweissbrenner mit integrierter Absaugung
    • Künstliche Raumlüftung im Umluft- oder Fortluftbetrieb
  • Reichen die Lüftungs- und Absaugmassnahmen nicht aus, benötigen Ihre Mitarbeitenden zusätzlich eine geeignete PSA. Diese ist abhängig von den MAK-Werten und der Tragedauer:
    • bis 10-fache MAK und zeitlich begrenzter Einsatz: Einwegmasken FFP2
    • bis 30-fache MAK und zeitlich begrenzter Einsatz: Einwegmasken FFP3
    • bis 30-fache MAK und zeitlich begrenzter Einsatz: Halbmasken P3
    • bis 20-fache MAK: belüftete Schweisserhelme der Klasse TH2P
    • bis 100-fache MAK: belüftete Schweisserhelme der Klasse TH3P
    • Im Grundsatz gilt: Bei kurzen Schweiss- und Schleiftätigkeiten reichen Einwegmasken aus, bei längeren Arbeiten (>0.5 h/Tag) sind aktiv belüftete Schutzhelme die richtige Wahl.
  • Legen Sie fest, welcher Atemschutz bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss.
  • Stellen Sie die passenden Modelle zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent und korrekt getragen wird.

Metallstaub

Grundsätzlich gilt: Je feiner der Staub, desto schädlicher ist er. 

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Schleifen:

  • Für Schleifarbeiten mit starker Staubentwicklung: Nutzen Sie Maschinen mit integrierter Absaugung.
  • Bei umfangreichen Schleifarbeiten: Richten Sie einen separaten Schleifraum mit integrierter Raumluftabsaugung ein.
  • Folgende Masken schützen gegen Schleifstaub:
    • belüftete Schleifmasken der Klassen TH2 oder TH3
    • bis 10-fache MAK und zeitlich begrenzter Einsatz: Einwegmasken FFP2
    • bis 30-fache MAK und zeitlich begrenzter Einsatz: Einwegmasken FFP3
  • Legen Sie fest, welche Maske bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss.
  • Stellen Sie die passenden Modelle zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent und korrekt getragen wird.

Mit unserern Checklisten bekommen Sie die Gefährdungen für Augen- und Gesichtsverletzungen besser in den Griff:

Mehr zum Thema Atemschutz finden Sie hier.

Hände zählen in der Metallbearbeitung zu den am stärksten gefährdeten Körperbereichen. Schnitt-, Stich- und Quetschverletzungen, Verbrennungen und berufsbedingte Hautkrankheiten kommen besonders häufig vor. Geeignete und passende Schutzhandschuhe reduzieren das Risiko deutlich. 

Kriterien für die Auswahl von Schutzhandschuhen:

  • Handschuhe müssen je nach Tätigkeit vor mechanischen und chemischen Gefahren sowie Hitze und Schlackenspritzern schützen. Achten Sie bei der Beschaffung unbedingt auf die erforderlichen Schutzeigenschaften. Die Auswahl ist gross. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Fachperson beraten. 
  • Achten Sie auf eine gute Passform, damit Ihre Mitarbeitenden Gegenstände gut greifen und Geräte sicher bedienen können. Handschuhe dürfen Beweglichkeit und Tastgefühl nicht zu sehr einschränken.

Achtung: Handschuhe verboten!

Handschuhe sind verboten bei der Arbeit an Maschinen mit drehenden Spindeln, Spannfuttern oder Walzen (z. B. beim Bohren, Drehen oder Runden). Handschuhe können an diesen Maschinen erfasst oder eingezogen werden. Das führt zu sehr schweren Verletzungen. 

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Bringen Sie an Arbeitsplätzen mit Maschinen, die drehende Teile wie Spindeln, Spannfutter oder Walzen haben, ein Verbotsschild für Handschuhe an. Bei der Vor- und Nachbearbeitung von Werkstücken ist das Tragen von Handschuhen häufig sinnvoll.

Hautgefährdende Stoffe

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb hautgefährdende Stoffe verwendet werden. Diese Angaben finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des jeweiligen Stoffes.
  • Legen Sie fest, welche Handschuhe bei welchen Tätigkeiten bzw. im Umgang mit welchen Stoffen getragen werden müssen. 
  • Stellen Sie die passenden Modelle idealerweise direkt an den Arbeitsplätzen zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der Handschuhe.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent getragen werden.
  • Legen Sie fest, bei welchen Tätigkeiten eine Hautschutzcreme aufgetragen werden muss.
  • Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden hautschonende Handreinigungsmittel und Handpflegemittel zur Verfügung. Milde Seifen und konsequente Hautpflege beugen Hauterkrankungen vor.

Tipp: Unsere Hautschutzplan-Vorlage unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Schmierstoffe

Der Kontakt mit Schmierstoffen belastet die Haut und macht sie anfällig für Hautkrankheiten. Im schlimmsten Fall können diese zur Berufsunfähigkeit führen. Mehr zum richtigen Umgang mit Schmierstoffen erfahren Sie hier.

Schutzhandschuhe für ausgewählte Tätigkeiten in der Metallbearbeitung

 

Gefährdung/Tätigkeit

Schutzhandschuh-Typ

Arbeiten mit Lösungsmitteln, Verdünnern und nicht wässrigen Reinigern Chemikalienresistente Handschuhe aus verschiedenen Materialien

Hinweis: Achten Sie beim Kauf darauf, wie beständig der Handschuh gegenüber verschiedenen Chemikalien ist

Arbeiten mit 2K-Harzen, Lacken, Farben und Klebern

Handschuhe aus dünnem Nitril

Wichtig: Wechseln Sie Handschuhe, sobald sie verschmutzt oder mit Chemikalien in Berührung gekommen sind. Das Material kann nach kurzer Zeit beschädigt werden und Stoffe durchlassen oder reissen.

Schweissen und Löten (einfache Anforderungen, MIG, MAG)  Lederhandschuhe oder Leder-Textilhandschuhe  

Feine handwerkliche Arbeiten mit öligen Gegenständen

Textilhandschuhe , deren Teilbeschichtung einen gewissen Schutz vor ständigem Kontakt mit Öl und Fett bieten

Wichtig: Die richtige Grösse und Textilstruktur ist für ein gutes Tastgefühl entscheidend.

 Arbeiten an CNC-Maschinen und -Drehbänken

Einweghandschuhe aus Nitril , um den Kontakt mit Kühlschmiermitteln zu vermeiden

Achtung: Bei laufender Maschine sind Handschuhe verboten.

 Schweissen mit erhöhter Gefährdung Schweisserhandschuhe der Norm EN 12477
 Arbeiten mit heissen Gegenständen über 100 °C  Handschuhe der Norm SN EN 407 für den Kontakt mit Gegenständen mit einer Temperatur bis 250 °C oder höher
 Allgemeine handwerkliche Arbeiten, trocken

Handschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefahren, die die Grundanforderungen der Norm SN EN 388 (Eigenschaften zu Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Rissfestigkeit und Durchstichfestigkeit beachten) erfüllen

Hinweis: Viele verschiedene Typen von Handschuhen erfüllen die Grundanforderungen der Norm SN EN 388.

 Handwerkliche Arbeiten mit geringer Verletzungsgefahr (z. B. Holz mit Spriessen (Splittern), Metall mit Gräten) Teilbeschichtete Textilhandschuhe , die einen gewissen Schutz gegen Spriessen, Metallgräten etc. bieten
 Schutz vor Schnittverletzungen bei besonders scharfkantigen Gegenständen (z. B. bei Messern, Glasbruch)  Armstulpen mit erhöhter Schnittfestigkeit
 Arbeiten mit scharfkantigen, öligen Blechen  Beschichtete Textilhandschuhe mit erhöhter Schnittfestigkeit  bei Kontakt mit öligen Blechen
 Arbeiten mit scharfkantigen Blechen

Unbeschichtete Textilhandschuhe mit erhöhter Schnittfestigkeit

Hinweis: Noppen sorgen für einen besseren Griff.

Mit unseren Checklisten bekommen Sie die Gefahren von Handverletzungen und Hauterkrankungen besser in den Griff:

Sicherheitsschuhe schützen vor herabfallenden und spitzen Gegenständen, Chemikalien und scharfen Kanten. Zudem verhindern sie Unfälle durch Ausrutschen oder Umknicken. Daher gilt in der Metallbearbeitung: In Produktionsbereichen sowie bei Montagearbeiten sind Sicherheitsschuhe Pflicht.

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:

  • Wählen Sie die passende Sicherheitsklasse nach ISO 20345:2022. Je nach Tätigkeit sind folgende Sicherheitsklassen empfohlen:
    • in Produktionsbereichen: Sicherheitsklassen S1P, S1PL, S1PS oder S3, S3L und S3S
    • bei Montagearbeiten: Sicherheitsklassen S3 bzw. S3L und S3S 
  • Achten Sie auf den Tragekomfort, damit sich Ihre Mitarbeitenden in den Schuhen den ganzen Tag wohlfühlen.
  • Legen Sie fest, welche Sicherheitsschuhe bei welchen Tätigkeiten getragen werden müssen.
  • Stellen Sie die geeigneten Modelle zur Verfügung.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent getragen werden.

Arbeiten mit Metallschmelze

Bei Arbeiten mit Metallschmelze bieten nur Giesserstiefel den geforderten Schutz. Sie schützen die Füsse vor schweren Verbrennungen durch auslaufende oder spritzende Schmelze, da sie auch sehr hohen Temperaturen standhalten. Zudem lassen sich Giesserstiefel dank ihres speziellen Verschlusssystems im Notfall sehr schnell auszuziehen.

Mehr zum Thema Fussschutz finden Sie hier.

Beim Schneiden, Bohren, Fräsen, Schleifen und Schweissen von Metall entstehen Schallpegel über 85 dB(A), die das Gehör dauerhaft schädigen können. Gehörschäden sind nicht rückgängig zu machen. Ein konsequenter Gehörschutz bei Tätigkeiten über 85 dB(A) ist deshalb unerlässlich.

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:

  • Legen Sie fest, welches Modell bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss. 
    • Für kurze Einsätze eignen sich Gehörschutzkapseln oder -bügel. 
    • Für längere Arbeiten oder bei hohen Temperaturen wählen Sie passende Gehörschutzmittel je nach Tätigkeit. Welche Modelle die passenden sind, erfahren Sie hier
  • Testen Sie zusammen mit Ihren Mitarbeitenden verschiedene geeignete Modelle. Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden selbst entscheiden, welche Gehörschutzmittel sie tragen wollen. Wesentliche Kriterien bei der Auswahl sind:
    • Passform
    • Tragekomfort
    • Verfügbarkeit (immer griffbereit)
    • Kombinationsmöglichkeit mit anderen Schutzausrüstungen (Helm, Schutzbrille, Atemschutz)
  • Stellen Sie die passenden Modelle bereit. Achten Sie darauf, dass diese ständig zur Verfügung stehen. 
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen sowie bei welchen Tätigkeiten und in welchen Arbeitsbereichen der Gehörschutz getragen werden muss. 
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob der Gehörschutz konsequent getragen wird.
  • Wichtig: An besonders lärmintensiven Arbeitsplätzen sind zusätzlich technische Lärmschutzmassnahmen erforderlich.

Wann ist die Lärmbelastung zu hoch?

Wir haben die typischen Geräuschemissionen in der Metallindustrie für Sie gemessen. Die Ergebnisse finden Sie in der Schallpegeltabelle.

Mit unseren Checklisten bekommen Sie die Gefahren von Gehörschäden besser in den Griff:

Mehr zum Thema Gehörschutz finden Sie hier

Kopfverletzungen können schwere Folgen haben. Besonders bei Montagearbeiten auf Baustellen und in niedrigen Räumen mit herabhängenden Installationen ist der Kopf durch Absturz, Anstossen oder herabfallende Teile gefährdet. Auch bei Arbeiten mit Metallschmelze oder an Maschinen, an denen Haare erfasst werden können, ist Vorsicht geboten. 

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:

  • Legen Sie fest, welcher Schutzhelm bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss. Im Allgemeinen gilt: 
    • bei Montagearbeiten auf Baustellen: Schutzhelm ist Pflicht 
    • bei Arbeiten mit Anseilschutz (z. B. auf Ausleger-Hubarbeitsbühnen): Schutzhelm mit Kinnriemen ist Pflicht
    • an Orten ohne Helmtragepflicht: Anstosskappen nutzen. Sie eignen sich besonders für Instandhaltungspersonal.
    • wo lange Haare erfasst werden können (z. B. durch rotierende Maschinenteile): Haarnetze nutzen
    • bei Arbeiten mit Metallschmelze: schmelzsichere Schutzhelme nach SN EN 397 nutzen
  • Stellen Sie die passenden Modelle zur Verfügung.
  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im korrekten Tragen der PSA.
  • Kontrollieren Sie regelmässig, ob diese konsequent und korrekt getragen wird.

Mehr zum Thema Kopfschutz und den verschiedenen Schutzhelm-Typen finden Sie hier.

Bei Arbeiten in der Höhe gilt: Absturzsicherung hat oberste Priorität. Setzen Sie vorrangig immer Kollektivschutzmassnahmen um, also Massnahmen, die alle Personen gleichzeitig schützen. Dazu zählen Geländer, Auffangnetze, Gerüste und Hubarbeitsbühnen. 

Nur wenn kein Kollektivschutz möglich ist, dürfen Ihre Mitarbeitenden mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) arbeiten. Bedenken Sie: PSAgA ist immer die letzte Wahl und nur für kurze Einsätze geeignet. 

Wichtig: Sämtliche Arbeiten mit PSAgA dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.

Tipp: Bestellen Sie die PSAgA direkt im Sapros Shop.

  • Bei diesen Arbeiten in der Metallbearbeitung ist ein Anseilschutz Pflicht:
  • Kurze Montagearbeiten auf Baustellen ohne Kollektivschutz
  • Störungsbehebung mit Absturzgefährdung in Hochregallagern
  • Kurze Instandhaltungsarbeiten auf Dächern oder anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen ohne permanente Absturzsicherung
  • Arbeiten auf Ausleger-Hubarbeitsbühnen, siehe dazu die Checkliste «Hubarbeitsbühnen Teil 1: Planung des Einsatzes»

Wichtig: Bei Arbeiten mit Anseilschutz muss eine Rettung vor Ort innerhalb von 20 Minuten möglich sein. Danach kann es zum lebensbedrohlichen Hängesyndrom kommen. Planen Sie Rettungsmassnahmen (inkl. Rettungsmaterial) unbedingt vor Arbeitsbeginn der gefährlichen Tätigkeiten. Alleinarbeit ist bei Arbeiten mit Anseilschutz nicht zulässig.

Mehr zum Thema Anseilschutz finden Sie hier:

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitssicherheit sind in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) festgehalten. Dazu gehören unter anderem folgende Artikel:

  • Art. 3  Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Art. 5  Persönliche Schutzausrüstung
  • Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Art. 11 Pflichten des Arbeitnehmers
  • Art. 24  Arbeitsmittel Grundsatz
  • Art. 33  Lüftung
  • Art. 34 Lärm und Vibration
  • Art. 38 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen
  • Art. 44  Gesundheitsgefährdende Stoffe
  • Art. 6 BauAV Schutzhelmtragepflicht

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