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Cleverer Transfer: Gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende planen

Die Umsetzung des Prinzips «Cleverer Transfer» in der Pflege und Betreuung schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, mit welchen ersten Schritten Sie den Cleveren Transfer in Ihrem Betrieb einführen können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Einführung des Cleveren Transfers erfordert geeignete organisatorische und bauliche Rahmenbedingungen. Wenn Sie sich damit vertraut gemacht haben, sind die ersten drei Schritte zur Einführung des Cleveren Transfers in Ihrem Betrieb die Folgenden:

      • Beurteilen Sie die körperliche Belastung Ihrer Mitarbeitenden.
      • Binden Sie alle Partnerinnen und Partner, insbesondere die Geschäftsleitung, ein.
      • Organisieren Sie die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. 

      Gute Arbeitsorganisation

      Eine Voraussetzung für den Cleveren Transfer ist eine gute Arbeitsorganisation. Eine wesentliche Rolle spielen zum Beispiel die Pflege- bzw. Personalplanung und die Pflegedokumentation: Diese stellen sicher, dass genügend Personal vorhanden ist und die notwendigen Hilfsmittel schnell verfügbar sind. Daneben sind die räumliche Situation und baulichen Aspekte ebenfalls entscheidend. Lesen Sie dazu die wichtigsten Hinweise und Tipps in unserem Merkblatt «Arbeitsorganistion und bauliche Aspekte».

      So führen Sie den Cleveren Transfer ein

      Beurteilen Sie die körperliche Belastung der Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb. Zur Beurteilung der körperlichen Belastung.

      • Stellen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung den Antrag zur Freigabe des Cleveren Transfers.
      • Beziehen Sie alle wichtigen Partner in Ihr Projektteam ein.
      • Rekrutieren, befähigen und bilden Sie Transfer-Coaches aus

      Wählen Sie mithilfe eines Transfer-Coaches drei bis fünf Transfersituationen aus unseren Schulungsvideos aus, die in Ihrem Betrieb sehr oft vorkommen und belastend sind.

      Gesundheitsschutz: eine Pflicht der Arbeitgebenden

      Körperlichen Überbelastungen beim Pflege- und Betreuungspersonal vorzubeugen ist ganz grundsätzlich im Interesse der Arbeitgebenden in einem von Personalmangel und vielen Berufsausstiegen geprägten Umfeld. Es ist aber auch eine gesetzliche Pflicht. 

      In Betrieben fehlt oft das Bewusstsein dafür, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verantwortlich sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden. Auch im Gesundheitswesen müssen die Betriebe deshalb allfällige Gesundheitsgefährdungen ermitteln und die notwendigen Massnahmen treffen, um diese zu verhindern. Insbesondere sind auch Hilfsmittel zum Bewegen von Menschen zur Verfügung zu stellen. Festgehalten ist dies in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 41 ) und der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Art. 25 ).

      Auch Ihre Führungskräfte müssen ihre Verantwortung für den Gesundheitsschutz kennen, sensibilisiert und geschult werden. Erfahren Sie mehr zur Weiterbildung für Führungskräfte

      Downloads und Bestellungen

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