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Krane tragen Lasten – Sie tragen die Verantwortung

Wer schwere Lasten bewegt, trägt auch grosse Verantwortung. Das gilt ganz buchstäblich für alle, die mit dem Kran arbeiten. Ob Baustellen- oder Industriekran: Sorgen Sie dafür, dass Krane richtig montiert, betrieben und instand gehalten werden. So tragen Sie dazu bei, dass beim Heben schwerer Lasten niemand zu Schaden kommt.

Inhalt

Kurz und bündig

Krane werden in drei Kategorien eingeteilt: Fahrzeug- und Turmdrehkrane (Kategorien A und B) sowie übrige Krane (Kategorie C). Krane der Kategorien A und B darf nur bedienen, wer einen Kranführerausweis der Suva besitzt. Für alle Kran-Kategorien gilt: Beachten Sie Sicherheitsvorschriften und Herstellerangaben für den Unterhalt und die Instandhaltung. Wenn es zu Unfällen kommt, dann oft beim Anschlagen (Anbinden) von Lasten. Deshalb müssen Betriebe ihre Mitarbeitenden entsprechend ausbilden.

Die Kranverordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Verwendung von Kranen getroffen werden müssen.

Zahlen und Fakten zu Kranunfällen

Jedes Jahr verunfallen 1000 Berufsleute beim Einsatz von Kranen der Kategorie A oder B. Die lebenswichtigen Regeln unterstützen Sie dabei, solche Unfälle zu vermeiden.

Jährlich passieren 1000 Berufsunfälle mit einem Kran der Kategorie A oder B. Die Infografik zeigt eine Kranlast und nennt weitere Zahlen: Es passieren 150 schwere Unfälle, dabei sterben 4 Menschen pro Jahr und 20 werden invalid.   Quelle: SSUV, Berufsunfälle der Arbeitnehmenden der Schweiz im Umgang mit einem Turmdrehkran oder Fahrzeugkran (2010–2019)/ schwere Unfälle ≥ 90 Tage Arbeitsausfall, IV-Rente oder Tod
Lebenswichtige Regeln retten Leben. Die Infografik zeigt eine Kranlast, die falsch angeschlagen ist und das erst noch mit angerissenen Seilen. Deshalb:   1. Mitarbeitende vor Ort regelmässig instruieren  2. Regel verletzt? STOPP, Arbeit einstellen!  3. Gefahr beheben und erst dann weiterarbeiten  Quelle: Suva

Lasten sicher anschlagen

Nicht korrekt angeschlagene (angebundene) Lasten können zu schweren Unfällen führen. Als Kranführerin trägt Iris daher grosse Verantwortung. Sie erklärt Ribi, warum sie manchmal erst «Stopp» sagen muss, damit es auf der Baustelle sicher weitergehen kann.

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Das ABC der Krane: Die drei Krankategorien

Die Kranverordnung teilt Krane in drei Kategorien ein. Fahrzeugkrane (Kategorie A), Turmdrehkrane (B) sowie Industriekrane und übrige Krane (Kategorie C). Die allgemeinen Bestimmungen der Kranverordnung gelten für alle Kategorien. Für die Kategorien A und B gelten zusätzliche Regelungen.

Krane der Kategorien A und B
Krane

Krane der Kategorien A und B

Kategorie A bezeichnet Fahrzeugkrane. Kategorie B bezeichnet Turmdrehkrane.
Mehr zu Kranen der Kategorien A und B
Übrige Krane der Kategorie C
Krane

Übrige Krane der Kategorie C

Kategorie C bezeichnet die übrigen Krane.
Mehr zu Kranen der Kategorie C

Downloads und Bestellungen

Kranverordnung

Die Kranverordnung  legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Verwendung von Kranen getroffen werden müssen. Nebst der Kranverordnung sind in den Kantonen VD, GE, VS, NE kantonale Bestimmungen zu berücksichtigen.

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