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Ausbildung für Baumaschinenführer: Informationen und Ausbildungsorte

Bagger, Dumper, Radlader oder auch eine Planierraupe: Baumaschinen benötigen eine fundierte Ausbildung. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Ausbildungsinstitutionen bezüglich der Baumaschinenführer-Ausbildung für das Baugewerbe und die grüne Branche.

Inhalt

Kurz und bündig

An praktisch jeder Baustelle und in vielen Gartenbaubetrieben bewegen sich Baumaschinen oftmals in Menschennähe. Damit Arbeitsunfälle verhindert werden, ist eine entsprechende Ausbildung notwendig.

Das sind die wichtigsten Fakten:

  • Ihre Mitarbeitenden benötigen eine Ausbildung zum Führen von Baumaschinen, weil diese Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist. Ausgenommen sind mitgängergeführte Baumaschinen und Baumaschinen, die nur über ein Trittbrett zum Mitfahren verfügen. Für sie genügt eine Instruktion.
  • Die Sozialpartner der Branchen vereinbaren mit der Suva die Kompetenzen, die in der Ausbildung zu vermitteln sind.
  • Das Führen von Baumaschinen ist für unter 18-jährige verboten. Ausgenommen sind Lernende, die gemäss Bildungsplan Baumaschinen bedienen müssen.

Erforderliche Ausbildung und Nachweis

Auf einer Baustelle oder auch in der grünen Branche: Damit Ihre Baumaschinen von kompetenten Mitarbeitenden bedient werden, benötigen diese eine entsprechende Ausbildung. Dafür gibt es verschiedene Modelle. Nach einer Kompetenzprüfung folgt ein Ausbildungsnachweis.

Beachten Sie, dass es keinen eidgenössischen Baumaschinenausweis gibt. Ausserdem gelten in den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg zusätzliche kantonale Bestimmungen. 

Auffrischungskurs

Freiwillige Auffrischungskurse sind ein nachhaltiges Investment in Ihre Belegschaft. Altes Wissen wird aufgefrischt, neues kommt dazu. Deshalb empfehlen wir solche Kurse in regelmässigen Abständen.

Ausbildungsinstitutionen

Für detaillierte Informationen zur Ausbildung wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Branchenverbände oder die zuständigen Kantonsbehörden. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und Links zu Ausbildungsinstitutionen fürs Bauhauptgewerbe und für die grüne Branche. Dort können Sie sich auch über kantonale Regelungen informieren.

Bauhauptgewerbe SBV / K-BMF

Für die Bedienung von Baumaschinen im Bauhauptgewerbe bietet der Verein K-BMF ein Prüfungsreglement für den Baumaschinenführerkurs an. Diese Ausbildung wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz akzeptiert. Beachten Sie, dass für die Kantone Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg besondere kantonale Regelungen bestehen.

Die Baumaschinenführerkurse K-BMF können Sie bei verschiedenen Ausbildungsinstitutionen absolvieren. Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Ausbildungsnachweis in Form eines «Baumaschinenführer-Ausweises» der betreffenden Gerätekategorie.

Ausbildungsinstitutionen K-BMF-Kurse

Grüne Branche, JardinSuisse

Für die Bedienung von Baumaschinen in der grünen Branche (Garten- Landschaftsbau) bietet der Verband Jardin Suisse einen Baumaschinenführerkurs an. Diese Ausbildung wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz akzeptiert. Beachten Sie, dass für die Kantone Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg besondere kantonale Regelungen bestehen.

Der Baumaschinenführerkurs von JardinSuisse wird in allen Ausbildungsinstitutionen der grünen Branche (ÜK-Zentren) angeboten. Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Ausbildungsnachweis.

Kursangebot JardinSuisse

Kantone GE, VD, VS und NE

In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, damit Ihre Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer einen Ausbildungsnachweis erbringen können:

  • Mit einem kantonalen Baumaschinenführerausweis. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständigen kantonalen Behörden:
    Kanton Waadt
    Kanton Genf
    Kanton Wallis
    Kanton Neuenburg
  • Mit einer Ausbildung über die gesamte Ausbildungsdauer gemäss dem Prüfungsreglement für Baumaschinenführer des Vereins K-BMF.
    Achtung: Eine in der übrigen Schweiz geltende Übergangsregelung wird in diesen Kantonen nicht akzeptiert. Nach dieser erhalten Baumaschinenführer mit mindestens 5 Jahren Erfahrung auf einem Einsatzgerät den Ausweis für das Grundmodul (Gerätekategorie M1), wenn sie die Prüfung für ein weiterführendes Spezialmodul bestehen.

Auskunft zur Ausbildungspflicht

Für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

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