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Betrieb von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen

Damit der Kranführer weiss, worauf zu achten ist: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für einen sicheren Betrieb von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen. Ein freier Lasthaken nach Arbeitsende, in der Regel keine Personentransporte sowie das Führen eines Kranbuchs sind dabei zentral.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Der Betrieb von Fahrzeug- und Turmdrehkranen ist mit grossen Gefahren verbunden. Umso wichtiger ist es, mit Kranen sicher umzugehen, um Unfälle zu vermeiden.

      Beachten Sie beim Betrieb von Kranen insbesondere die folgenden drei Punkte:

      • Der Lasthaken muss nach Arbeitsende frei gemacht werden und die Laufkatze gemäss Herstellerangaben zum Turm oder zur Auslegerspitze gefahren werden.
      • Personentransporte mit Kranen sind grundsätzlich verboten, ausser der Kran wurde dafür konstruiert.
      • Jeder Kranbetreiber oder -eigentümer führt ein Kranbuch, das in vier Teile gegliedert ist: Krandaten, Kranreparaturen, Kontrollen und Konformitätserklärung.

      So stellen Sie sicher, dass Ihre Krane sicher betrieben werden.

      Krane ausser Betrieb

      Es mag praktisch erscheinen, ist aber gefährlich: Werkzeugkisten und andere Lasten dürfen von Ihren Kranführern nicht über Nacht am Baukran hängen gelassen werden. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kranführer den Lasthaken bei Arbeitsschluss frei machen. 

      Zusätzliche Gewichte beeinträchtigen die Standsicherheit des Krans. Stellen Sie sicher, dass der Kranhaken bei Arbeitsende leer hochgezogen wird, und die Laufkatze zum Turm oder zur Auslegerspitze gefahren wird (je nach Krantyp, gemäss den Herstellerangaben).

      Wichtiges für den Betrieb von Kranen

      Checklisten für das Führen von Kranen

      Jeder Kranführer, jede Kranführerin muss wissen, was bei Arbeitsbeginn und -ende sowie während Arbeitspausen am Kran zu kontrollieren ist. Die zu überprüfenden Punkte sind in folgenden Checklisten zusammengefasst:

      Auch Kranführerinnen und Kranführer, die einen Kran eines anderen Unternehmers benützen, sind dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der Kranverordnung eingehalten werden.

      Das Kranbuch

      Bei Baukranen wie z. B. Turmdrehkranen können Defekte schwerwiegende Konsequenzen haben. Damit wichtige technische Informationen wie beispielsweise ausgeführte Reparaturen oder die maximale Traglast schnell zugänglich sind, muss zu jedem Kran über ein Kranbuch geführt werden. Darin werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen sowie Reparaturen eingetragen. Das Kranbuch besteht aus vier Teilen: 

      1. Teil (weiss): Krandaten / technische Daten.
      2. Teil (grau): Prüfberichte und Reparaturen in detaillierter Form
      3. Teil: (rosa): Kontrollen der Kranexperten
      4. Teil: Konformitätserklärung der Herstellers (erforderlich für Krane, die seit dem 1.1.1997 in Betrieb genommen wurden)

      Als Kranbetreiber oder Eigentümer haben Sie die Möglichkeit, das Kranbuch entweder digital oder in Papierform zu führen und dem Kranfachmann oder Kranexperten zur Verfügung zu stellen.

      Die Suva bietet Ihnen eine gedruckte Version an: Kranbuch für Kranfachleute und Kranexperten 

      Personentransporte mit Kran und Arbeitskorb

      Grundsätzlich ist es verboten, Personentransporte mit Kranen durchzuführen, ausser der Kran wurde zu diesem Zweck gebaut. Im Einzelfall kann Ihnen die Suva eine Ausnahmebewilligung ausstellen. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen schriftlichen Antrag einreichen:

      Beachten Sie für Personentransporte mit Arbeitsmitteln im Freizeitbereich folgende besonderen Regeln: 

      Downloads und Bestellungen

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